Mietmangel wegen zu großer Hitze? / Heizungsgesetz: Hängepartie geht weiter
| Temperaturen von 30 Grad Celsius aufwärts können in Wohnungen unerträglich werden. Ein Recht auf Mietminderung haben Mieter deshalb noch lange nicht – nicht einmal unterm Dach. In Einzelfällen müssen Vermieter aber mit Abschlägen bis zu 20 Prozent rechnen. Was Gerichte zum Thema Mietmangel im Sommer entschieden haben und wie sich Eigentümer schützen können, lesen Sie in der Top-News. Im Eiltempo wollte die Ampel-Koalition das sogenannte Heizungsgesetz durch das Parlament peitschen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Verfahren aber kurzfristig gestoppt. Die Hängepartie geht also vorerst weiter – nach der Sommerpause sind neue Beratungen angesetzt. Mehr zu den Details erfahren Sie im zweiten Beitrag. Wir wünschen eine informative Lektüre Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
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Wohnimmobilien: Investoren suchen junge Bestände | |
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Immobilienfinanzierer sind raus aus dem Tief | |
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