| | |
| | |
| | |
| | |
| Sehr geehrter Herr Do, am 14. Oktober 2016 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zugestimmt. Damit endet die Rechtsunsicherheit, die fast zwei Jahre lang an den Nerven vieler deutscher Firmeninhaber gezerrt hat. Die einen bewerten die Reform als faulen Kompromiss zugunsten von Familienunternehmen, die anderen als Rettung des Mittelstands vor existenzgefährdenden Steuerzahlungen. Und die meisten sehen schon die nächste, deutlich schärfere Anfechtung durch das Bundesverfassungsgericht heraufdämmern. | |
Wie dem auch sei: Gesetz ist erst einmal Gesetz und die Neuerungen gelten teilweise schon rückwirkend ab dem 01.01.2016. Daher sollten Sie Ihre unternehmerischen Mandanten nun alsbald darüber informieren, was sie idealerweise schon seit gestern beachten müssen!
Die Themen Unser Rundschreiben „Erbschaftsteuerreform 2016. Neue Regeln für Firmenerben“ klärt die folgenden Punkte:
| 1 | Die neuen Regelungen im Überblick 1.1 Verschonung großer Betriebsvermögen eingeschränkt 1.2 Definition des begünstigten Betriebsvermögens 1.3 Neue Missbrauchsregelung 1.4 Änderungen bei der Lohnsummenregelung 1.5 Neue Stundungsmöglichkeiten 1.6 Unternehmensbewertung 1.7 Inkrafttreten des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts |
| 2 | Bewertung der Neuregelungen 2.1 Verschonungsabschlag 2.2 Lohnsummenregelung 2.3 Stundung und Missbrauchsklausel 2.4 Sind die Neuregelungen tatsächlich verfassungskonform? |
| 3 | Was ist jetzt zu tun? 3.1 Familiengesellschaftstypische Strukturen schaffen 3.2 Das schädliche Verwaltungsvermögen reduzieren 3.3 Finanzmittel prüfen 3.4 Die Lohnsumme anpassen 3.5 Bewertungsalternativen erwägen |
| 4 | Weitere Tipps für die Unternehmensnachfolge 4.1 Ganzheitliches Nachfolgekonzept 4.2 Übertragungen im Zehnjahresrhythmus 4.3 Nießbrauchsgestaltungen |
Wie gewohnt konzentriert sich die Mandanten-Information bei alledem auf die praktischen Auswirkungen der Reform für kleine und mittelgroße Unternehmen und gibt konkrete Empfehlungen zum Umgang mit den Neuerungen. So bekommen Ihre unternehmerischen Mandanten neben der reinen Wissensvermittlung auch neue Impulse, Ihre Kanzlei auszusuchen und Ihre Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. | |
| | |
| | |
| Ja, ich bestelle die Mandanten-Information zur Erbschaftsteuerreform | |
| | |
| | |
| Briefkopf-Eindruck ab 34 € – individuell und ansprechend | |
| | |
| | Mit Briefkopf wird die Mandanten-Information erst zu Ihrem ganz persönlichen Imageträger. Lassen Sie Ihren Briefkopf oder Ihr Kanzleilogo jetzt gleich mit eindrucken! Klicken Sie dazu einfach das Bestellfeld „mit Briefkopf“ an und schicken Sie uns Ihren Original-Briefkopf oder Ihr Original-Logo als PDF zu. Der Eindruck in Schwarz-Weiß kostet 34 € pauschal. Für farbige Eindrucke berechnen wir Ihnen pauschal 130 €.
|
| |
| | |
| Mandanten-Information: Erbschaftsteuerreform 2016. Neue Regeln für Firmenerben | |
| | |
| Umfang: 8 Seiten, kein Fundstellenverzeichnis, sofort lieferbar
ab 25 Stück | | je 2,25 € | ab 50 Stück | | je 2,05 € | ab 100 Stück | | je 1,85 € | ab 200 Stück | | je 1,75 € |
einmalige Pauschale für Briefkopf-Eindruck schwarz-weiß: | | 34,00 € | farbig: | | 130,00 € |
Datei ohne Briefkopf-Einarbeitung: | | 139,00 € | Datei mit Briefkopf-Einarbeitung: | | 154,00 € |
| |
| |
| | |
| | |
| Ja, ich bestelle die Mandanten-Information zur Erbschaftsteuerreform | |
| | |
| | |
| | |
| | |
| Dieser Sondernewsletter ist ein kostenloser Service für Sie. Sie haben ihn an folgende Adresse erhalten: [email protected] Kritik nehmen wir sehr ernst. Wir freuen uns auch über Lob. (Senden Sie uns Lob/Kritik.) | |
| | |
| | |
| Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Oststr. 11, 50996 Köln Impressum | AGB | Abmelden | Datenschutz | |
| | |