Laden...
|
|
27.02.2024Liebe Leserinnen und Leser, „Wenn ein Löffelchen voll Zucker bittre Medizin versüßt, rutscht sie gleich noch mal so gut.“ Diesen Tipp hat schon Mary Poppins in der Verfilmung der 1960er Jahre besungen. Und er gilt gewissermaßen auch heute, um Kinder von der Einnahme zu überzeugen. Denn süße Säfte oder Gummibärchen können helfen, einen unangenehmen Arzneigeschmack zu überdecken, und sind erlaubt – sofern sie mit dem Medikament verträglich sind. Besser keinen Zucker für die Kleinen? Ein Antibiotikum-Saft lässt sich auch mit einer Einmalspritze aufziehen und vorbei an den Geschmacksknospen der Zunge in die Backentaschen spritzen. Noch mehr Tipps und Tricks, wie Eltern oder Großeltern dem Nachwuchs Saft, Zäpfchen oder Augentropfen geben können, lesen Sie in unserem Artikel. Ob Sie die Arznei für Ihr Kind mit etwas Süßem kombinieren dürfen und wie Sie sie richtig anwenden, erklärt das Fachpersonal in Ihrer Apotheke vor Ort. Für bestimmte Patientinnen und Patienten bezahlt die Krankenkasse auch zusätzliche Leistungen in der Apotheke: Zum Beispiel eine erweiterte Medikationsberatung für Menschen, die mehr als fünf verschiedene Arzneimittel verordnet bekommen haben. Oder eine Blutdruckmessung bei Patientinnen und Patienten, die Blutdrucksenker einnehmen. Welche Leistungen in der Apotheke außerdem von der Krankenkasse übernommen werden. Das Schlafmittel oder den Säureblocker für den Magen brauchen Sie nicht länger und möchten das Medikament absetzen? Ob und wie eine Arzneitherapie beendet werden soll, entscheidet immer der Arzt oder die Ärztin. Das ist unter anderem wichtig, weil man einige Medikamente nicht abrupt absetzen darf, sondern schrittweise reduzieren muss. Warum das so ist und bei welchen Medikamenten Ärztinnen und Ärzte die Dosis in Etappen anpassen, lesen Sie in unserem Artikel. Wünscht eine interessante Lektüre:Ihre Dr. Jessica Roth PS: Ob sich Ihre Arzneimittel gegenseitig beeinflussen, können Sie mit unserem Wechselwirkungs-Check herausfinden. Wichtig: Er ersetzt nicht die Beratung in Ihrer ärztlichen Praxis oder Ihrer Apotheke. Welche Themen haben Ihnen gefallen, welche haben Sie weniger interessiert? Schreiben Sie gerne ein Feedback an [email protected]. |
|
Themen des TagesKindern Medikamente geben: So geht'sAntibiotikum-Saft? Bääääh! Zäpfchen? Neiiin! Gar nicht einfach, Medizin in Kinder hineinzukriegen. Mit diesen Tipps klappt’s besser.> Zum ArtikelLeistungen in der Apotheke: Das steht Ihnen zu!Mehr Sicherheit bei der eigenen Medikation – dabei hilft jede Apotheke. Im Rahmen fünf verschiedener Dienstleistungen zahlt das die Krankenkasse.> Zum ArtikelMedikamente einschleichenManche Medikamente sollte man nicht gleich in voller Dosis nehmen oder plötzlich absetzen. Warum das richtige Tempo zu Beginn und Ende der Einnahme so wichtig ist.> Zum ArtikelWechselwirkungs-Check: Wechselwirkungen von Medikamenten ermittelnMit unserem Wechselwirkungs-Check testen Sie ganz einfach, ob sich Ihre Arzneimittel gegenseitig beeinflussen.> Zum Wechselwirkungs-CheckZuzahlung in der Apotheke: Das müssen Sie wissenRezeptpflichtige Arzneimittel bezahlt die gesetzliche Krankenkasse in den meisten Fällen. Einen Teil der Kosten müssen Versicherte allerdings selbst übernehmen. Wie viel das ist.> Zum ArtikelWechselwirkungen: Eine unterschätzte GefahrBestimmte Arzneien miteinander, mit Nahrungsergänzungs- und auch Lebensmitteln zu kombinieren, kann riskant sein. Worauf Sie achten müssen.> Zum Artikel |
|
ANZEIGE |
Keine TabusIch, weiblich, habe einen leichten Oberlippenbart. Ist Gesichtsbehaarung bei Frauen normal? Antwort von Dr. Pamela Mai, Dermatologin aus München: Absolut. Studien zeigen, dass 20 bis 25 Prozent der Frauen eine vermehrte Gesichtsbehaarung haben. Unsere Gene bestimmen, wo wir wie viele Haare haben. Wenn sich die Behaarung unerwartet verstärkt, obwohl andere weibliche Verwandte nicht betroffen sind, sollten Sie das einmal ärztlich abklären lassen. Oft sind hormonelle Veränderungen der Grund, etwa bei einer neuen Pille, in der Schwangerschaft oder Menopause. Nicht selten liegt auch ein sogenanntes polyzystisches Ovarialsyndrom vor: Das betrifft gutartige Follikel an den Eierstöcken, die zu viel männliches Hormon produzieren. All das kann man gynäkologisch behandeln lassen. Und keine Sorge: Wenn Sie Erkrankungen ausschließen können, die Haare aber loswerden wollen, geht das mit der richtigen Methode auch. |
|
ANZEIGE |
|
Thema der Woche: Weg mit dem WinterbluesMüde im Frühjahr: schlapp oder depressiv?Höhere Temperaturen, länger Tageslicht: Im Frühling blüht die Natur auf. Aber je nach Umfrage leiden ein Viertel bis über die Hälfte der Deutschen an Schläfrigkeit, Trägheit oder Antriebslosigkeit.> Zum ArtikelWinterblues: Bewegung stärkt die PsycheMit immer weniger Tageslicht sinken auch bei gesunden Menschen Laune und Motivation. Sich draußen zu bewegen, kann dagegen helfen.> Zum Artikel |
|
In Ihrer Apotheke: Das aktuelle "Apotheken Umschau"-MagazinBlick ins aktuelle Magazin Unsere Themen: Titelgeschichte: Rente – Tipps, damit der Ruhestand nicht zu ruhig ist +++ Zahn kaputt? Ein kurzer Überblick über Reparatur-Optionen +++ Kaffee vs. Tee: Wissenswertes +++ Gürtelrose: Post-Zoster-Neuralgie erkennen und behandeln +++ Gestörte Verdauung: Reizdarm-Mythen im Check +++ Interview: Gayle Tufts steht auf Stoßlüften +++ Lass es ruhig angehen: Langsamkeit im Leben +++ Bettgeschichten: Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten +++ Kommentar: Pestizide in der Landwirtschaft schaden +++ Vorsorge: Rechtzeitig digitalen Nachlass ordnen +++ Forschung: Stammzellenpflaster +++ Keine Tabus! Antworten auf vermeintlich peinliche Gesundheitsfragen +++ Reise: Pisten in den Pyrenäen +++ Gesund essen: Bitterstoffe +++ Kolumne: Eine Kopfschmerztablette gegen Kater +++ In der Apotheke: Die aktuelle "Apotheken Umschau" |
|
Sie erhalten unseren kostenlosen Newsletter, weil Sie sich dazu angemeldet haben. Dazu haben Sie uns Ihre E-Mail-Adresse genannt. Diesen Newsletter können Sie jederzeit hier abbestellen. Wenn Sie uns auf den Newsletter hin eine Nachricht senden, erfahren wir Ihre E-Mail-Adresse und Namen. Die Daten nutzen wir für eine Antwort sowie zur Verbesserung unseres Angebots und für spätere Rückfragen. Ihre aus dem Datenschutz resultierenden Rechte (Auskunft, Löschung bzw. Sperre, Korrektur) sowie die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörde können Sie ausführlich hier nachlesen. Impressum: Anbieterin dieses Newsletters im Sinne von § 5 Abs. 1 Telemediengesetz ist: Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG Konradshöhe 1 82065 Baierbrunn bei München Handelsregister: Amtsgericht München HRA 44980 USt-ID: DE 130750628 Vertretungsberechtigte: Verlag Konradshöhe GmbH, Konradshöhe 1, 82065 Baierbrunn Handelsregister: Amtsgericht München HRB 80411 diese vertreten durch ihre Geschäftsführer: Andreas Arntzen (Vorsitzender Geschäftsführung), Dr. Dennis Ballwieser (Geschäftsführer), Malte von Trotha (Geschäftsführer) Gegründet von Verleger Rolf Becker † Kontakt: Telefon: (0 89) 744 33-0 Fax: (0 89) 744 33-419 E-Mail: [email protected] Verantwortlich im Sinne von §18 Abs. 2 MStV Dr. Dennis Ballwieser, Konradshöhe 1, 82065 Baierbrunn |
Laden...
Laden...