Liebe Leserinnen und Leser,
„Wenn ein Löffelchen voll Zucker bittre Medizin versüßt, rutscht sie gleich noch mal so gut.“ Diesen Tipp hat schon Mary Poppins in der Verfilmung der 1960er Jahre besungen. Und er gilt gewissermaßen auch heute, um Kinder von der Einnahme zu überzeugen. Denn süße Säfte oder Gummibärchen können helfen, einen unangenehmen Arzneigeschmack zu überdecken, und sind erlaubt – sofern sie mit dem Medikament verträglich sind. Besser keinen Zucker für die Kleinen? Ein Antibiotikum-Saft lässt sich auch mit einer Einmalspritze aufziehen und vorbei an den Geschmacksknospen der Zunge in die Backentaschen spritzen. Noch mehr Tipps und Tricks, wie Eltern oder Großeltern dem Nachwuchs Saft, Zäpfchen oder Augentropfen geben können, lesen Sie in unserem
Artikel.
Ob Sie die Arznei für Ihr Kind mit etwas Süßem kombinieren dürfen und wie Sie sie richtig anwenden, erklärt das Fachpersonal in Ihrer Apotheke vor Ort. Für bestimmte Patientinnen und Patienten bezahlt die Krankenkasse auch zusätzliche Leistungen in der Apotheke: Zum Beispiel eine erweiterte Medikationsberatung für Menschen, die mehr als fünf verschiedene Arzneimittel verordnet bekommen haben. Oder eine Blutdruckmessung bei Patientinnen und Patienten, die Blutdrucksenker einnehmen.
Welche Leistungen in der Apotheke außerdem von der Krankenkasse übernommen werden. Das Schlafmittel oder den Säureblocker für den Magen brauchen Sie nicht länger und möchten das Medikament absetzen? Ob und wie eine Arzneitherapie beendet werden soll, entscheidet immer der Arzt oder die Ärztin. Das ist unter anderem wichtig, weil man einige Medikamente nicht abrupt absetzen darf, sondern schrittweise reduzieren muss. Warum das so ist und bei welchen Medikamenten Ärztinnen und Ärzte die Dosis in Etappen anpassen, lesen Sie in unserem
Artikel.
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