Schalten Sie bei Ihren Reisekostenabrechnungen auf Autopilot. Alle Daten sind schon korrekt hinterlegt. Der Exklusiv-Ratgeber enhält alle Neuerungen, Pauschalen und Vorgaben für 2016.
Britta Schwalm, Sozialversicherungs-Expertin und Chefredakteurin von „Lohn & Gehalt aktuell“ |
Liebe Leserin, lieber Leser, von Mitarbeitern wird heutzutage mehr denn je erwartet, dass sie flexibel sind. Und das bedeutet insbesondere auch, außerhalb des Unternehmens Termine mit Kunden und Geschäftspartnern wahrzunehmen: ...um Ihre Zielgruppe besser kennen zu lernen und zu verstehen, wo deren Leidensdruck sitzt oder was Ihren Produkten noch fehlt, ...um Projekte schneller zu Ende zu bringen und die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern enger und reibungsloser zu gestalten, ...um sich auf Veranstaltungen fortzubilden oder auf Messen nach neuen Ideen umzuschauen. Ihr Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, die Mitarbeitern während ihrer Tätigkeit im Auftrag Ihres Unternehmens entstehen. Doch gerade die Reisekostenabrechnungen gehören zu den lästigsten Aufgaben eines jeden Lohnbuchhalters. Nicht immer ist klar, welche Fahrtkosten überhaupt erstattungsfähig sind, welche Kosten bei der Übernachtung tatsächlich angefallen sind, welche Nachweise unbedingt erbracht werden müssen, wie Sie die Gesamtkosten richtig aufteilen, oder wann es sich um eine Auswärtstätigkeit und wann um eine regelmäßige Arbeitsstätte handelt. Deshalb habe ich heute einen ganz besonderen Tipp für Sie: Für diejenigen, die meinen Ratgeber „Lohn & Gehalt aktuell“ noch nicht kennen, habe ich heute ein exklusives GRATIS-Angebot: Wenn Sie heute eine Testausgabe von „Lohn & Gehalt aktuell“ anfordern, erhalten Sie nicht nur diese Test-Ausgabe absolut gratis, sondern auch noch meinen aktuellen Ratgeber „Reisekostenabrechnung 2016“ und das beliebte Excel-Tool für blitzschnelle Reiskostenabrechnungen zum Sofort-Download! Darin verrate ich Ihnen: | Schnellüberblick: So funktioniert die Reisekostenerstattung 2016.
| | Erstattungsfalle: Auswärtstätigkeit oder regelmäßige Arbeitsstätte?
| | Verpflegungsmehraufwendungen: Die neuen Pauschalen und welche Besonderheiten zu beachten sind!
| | Fahrtkosten: Welche sind erstattungsfähig, welche nicht?
| | Auslandsaufenthalt: Die neue Staffelung plus Übersicht über alle Auslandstagegelder.
| | Übernachtungskosten im In- und Ausland: So rechnen Sie die tatsächlich entstandenen Kosten ab.
| | Innerbetriebliche Sonderregelungen: So schließen Sie individuelle Vereinbarungen mit Vielreisenden.
| | Muster-Abrechnung: Reisekosten von Angestellten.
| | Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen: Welche Nachweise Sie wie lange nachhalten müssen.
| | Eigenbeleg: Was passiert, wenn Belege für Taxifahrten oder Parkgebühren verloren wurden?
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Zögern Sie nicht länger: Dank des aktuellen Exklusiv-Ratgebers „Reisekostenabrechnung 2016“ erledigen Sie Ihre Reiskostenabrechnungen 100% betriebsprüfungssicher. Und mit dem GRATIS-Excel-Tool benötigen Sie für jede Abrechnung jetzt weniger als 60 Sekunden. Denn statt alles selber auszurechnen, setzen Sie einfach nur noch ein Häkchen in Ihrem Excel-Reisekostenrechner ... und geben ansonsten nichts weiter ein als diese Werte: Den Namen des Mitarbeiters, die Belege, die zu der Reisekostenabrechnung gehören und einige wenige andere Daten wie zum Beispiel die Reisedauer. Danach erstellt das Tool vollautomatisch im Arbeitsblatt „Berechnung“ die komplette Reisekostenabrechnung. FERTIG! Das Beste: Sie erhalten Beides von mir geschenkt, wenn Sie „Lohn & Gehalt aktuell“ 14 Tage lang risikolos probelesen. Fordern Sie jetzt hier meinen exklusiven Ratgeber „Reisekostenabrechnung 2016“ und den Excel-Rechner kostenlos an!
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Doch nicht nur die lästigen Reiskostenabrechnungen beschleunigt „Lohn & Gehalt aktuell“, sondern sämtliche Routine- und Sonderfälle Ihres Arbeitsalltags. Und das immer 100% betriebsprüfungssicher. Etwa diese: LEGAL Lohnnebenkosten senken: Das alles dürfen Sie beitragsfrei zahlen! Knirschen auch Ihre Mitarbeiter mit den Zähnen, wenn sie auf der Gehaltsabrechnung sehen, wie viel ihnen vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld gleich wieder als Abgaben abgezogen wird? So ist die Freude über das zusätzliche Geld schnell wieder dahin. Auch für Sie als Arbeitgeber verpufft damit ein Großteil der Motivation, die Sie damit eigentlich erreichen wollten. Doch es geht auch anders ... Denn es gibt Dutzende Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei das Gehalt zu erhöhen. „Lohn & Gehalt aktuell“ zeigt sie Ihnen! Viele Ihre Mitarbeiter haben einen weiten Anfahrtsweg ... und jammern regelmäßig über die Benzinkosten? Motivieren Sie diese Mitarbeiter mit Benzingutscheinen: Bis zu 44 € pro Mitarbeiter und Monat dürfen Sie abgabenfrei zahlen. Doch das ist noch längst nicht alles. „Lohn & Gehalt aktuell“-Leser kennen noch viele weitere völlig legale Möglichkeiten, um auf diese Weise die Lohnnebenkosten zu senken: | Warengutscheine des eigenen Unternehmens und Personalrabatte: Hier dürfen Sie Mitarbeitern pro Person und Jahr einen Vorteil von bis zu 1.080 € gewähren.
| | Persönliche Geschenke an die Mitarbeiter: Bis zu 60 € im Jahr frei!
| | Oder wie wäre es, wenn Sie mit Betriebsveranstaltungen wie einem Sommerfest kräftig Abgaben sparen und gleichzeitig die Mitarbeiter motivieren?
| | Auch ein Darlehen können Mitarbeiter vergünstigt von Ihrem Unternehmen erhalten. Welches Detail Sie dabei unbedingt beachten müssen, lesen Sie in „Lohn & Gehalt aktuell“.
| | Sie wollen Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun ... und gleichzeitig einem hohen Krankenstand vorbeugen? Auch das geht komplett steuer- und abgabenfrei: Mit Erholungsbeihilfen und Gesundheitsleistungen können Sie Ihren Mitarbeitern völlig legal das Gehalt erhöhen.
| | Private Telefon- und Internetnutzung: Dürfen Sie abgabenfrei gestatten!
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Und noch vieles andere MEHR! Diese Möglichkeiten und was Sie bei der Abrechnung unbedingt beachten müssen, zeigt Ihnen „Lohn & Gehalt aktuell“. Testen Sie eine Ausgabe jetzt volle 14 Tage lang gratis.
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Warum Sie sich „Lohn & Gehalt aktuell“ jetzt GRATIS und ohne Risiko kommen lassen sollten: Alle Tipps, Gestaltungsmöglichkeiten & Beispiele sind sofort anwendbar: Jeder einzelne Artikel ist aus Sicht eines Lohnbuchhalters geschrieben. Sie werden bei uns niemals unkommentierte Gesetzestext-Zitate finden, sondern immer eine fertige Lösung mit Beispielen! In „Lohn & Gehalt aktuell“ steht garantiert kein „Fachchinesisch“: Woanders bekommen Sie oft nur kommentarlos die Gesetzestexte vor die Füße geworfen – in der Art von „Laut Paragraph X sind Sie verpflichtet, dies oder jenes zu tun“. Wie Sie diese Vorschrift dagegen richtig anwenden, steht dort meist jedoch nicht. Ganz zu schweigen von Sonderfällen – dann stehen Sie schnell im Regen! "Aber bei uns macht die Lohnabrechnung der Steuerberater!" Das ist völlig in Ordnung. Und mit „Lohn & Gehalt aktuell“ können Sie noch besser mit ihm zusammenarbeiten. Denn Sie kennen Ihren Betrieb immer noch besser als er! Zum Beispiel können Sie ihn auf Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam machen. Bedenken Sie außerdem: Ihr Steuerberater hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Steuerrecht, nicht im Sozialversicherungsrecht. Klicken Sie hier für 1 GRATIS-Test-Ausgabe von „Lohn & Gehalt aktuell“. |
Arbeitshilfen gleich inklusive: Sie erfahren bei jedem einzelnen Tipp, was eine bestimmte Änderung für Sie bedeutet und wie Sie eine neue Regelung konkret anwenden - immer zusammen mit einem Berechnungsbeispiel, einer Checkliste oder einer Übersicht. Damit werden Sonderfälle zur Routine! Etwa dann, wenn Sie Minijobber korrekt abrechnen müssen, die noch einen anderen Job angenommen haben. Oder wenn Sie „mal eben schnell“ die aktuellen Zahlen zur Lohnsteuer 2016 mit allen Freibeträgen, Beihilfen oder Entfernungspauschalen brauchen. Unabhängige Informationen: Denken Sie einmal an die Informationen, die Sie von vielen Krankenkassen bekommen. Meist sind das nur Themen, die in Zusammenhang mit den Kassen selber stehen, also etwa Beitrags- oder Verfahrensänderungen. Aber glauben Sie, eine Krankenkasse gibt Ihnen freiwillig Tipps, wo Sie an Beiträgen und Abgaben sparen können? Wohl kaum! Dazu kommt: Manchmal widersprechen sich die Aussagen von Krankenkassen und Behörden sogar gegenseitig. Und Sie sitzen dann zwischen den Stühlen... Sie denken an sämtliche Fristen! Dafür sorgt der in jeder Ausgabe aktualisierte Fristenkalender. Er ist besonders dann hilfreich, wenn Sie regelmäßig bei Mitarbeitern und Krankenkassen „den Informationen hinterherlaufen“ müssen. Speziell bei nicht monatlich wiederkehrenden Terminen ist der Fristenkalender eine unschätzbare Hilfe: Denken Sie nur an die jährliche Meldung über die Anzahl der beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter oder die Meldung zur Künstlersozialabgabe.
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Außerdem sparen Sie mit „Lohn & Gehalt aktuell“ eine Menge Zeit: Sie können sich durch die fertigen Arbeitshilfen sofort mit der Lösung eines Problems beschäftigen ... und müssen sich nicht mit der Suche nach rechtssicheren Antworten aufhalten. Trotzdem setzen Sie alle Gesetzesänderungen korrekt um! Denn jeder Tipp ist von einem Sozialversicherungsexperten verfasst und rechtlich geprüft. Oder denken Sie an die Phasen, wo es richtig „heiß hergeht“, etwa beim Jahresabschluss. Leser von „Lohn & Gehalt aktuell“ machen es sich hier leicht: Sie nutzen zum Beispiel eine fertige Checkliste für den anstehenden Abschluss … und haben automatisch an alles gedacht. Welchen dieser kniffligen Sonderfälle möchten Sie mit „Lohn & Gehalt aktuell“ künftig in wenigen Minuten lösen? | Datenschutz: Was Sie sofort tun müssen, wenn Sie merken, dass mit den Daten Ihres Unternehmens (etwa Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) nicht so umgegangen wird wie vorgeschrieben ...
| | Achtung: Sie können auch bei Leiharbeitern beitragspflichtig werden! Doch es gibt 2 Fälle, bei denen Sie diese Zahlung legal verweigern können.
| | Mitarbeiter in Elternzeit: In welcher Höhe fallen Beiträge an?
| | Mehrfach beschäftigte Minijobber: Welche Daten Sie hier jederzeit lückenlos nachweisen müssen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
| | Sensationelles Urteil: Bei lang andauernder Krankheit verfällt Urlaub nach 15 Monaten! Damit haben Sie endlich mehr Klarheit, wenn Sie Urlaubsansprüche berechnen müssen.
| | Fahrtenbuch: Achtung - die Angabe von Straßennamen ohne Hausnummer genügt nicht! Sonst drohen Ihnen hohe Nachzahlungsforderungen von Finanzamt und Sozialversicherungsträgern.
| | BahnCard: Normalerweise zählt sie nicht zum lohnsteuer- und beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. ABER: Wenn Sie die Nutzung der BahnCard auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestatten, sieht das Ganze völlig anders aus ... Alle Details dazu in „Lohn & Gehalt aktuell“. Hier klicken!
| | Ist ein Minijob auch in der Elternzeit möglich? Müssen Sie bezogenes Elterngeld mitberücksichtigen, wenn Sie die Sozialversicherungspflicht prüfen?
| | Statusfeststellung: Abhängig beschäftigt oder freie Mitarbeit? Mit diesen 3 Kriterien schaffen Sie sich in weniger als 60 Sekunden (!) Klarheit - und das absolut betriebsprüfungssicher.
| | Arbeitsunfall: Unter welchen Umständen Sie als Arbeitgeber haftbar gemacht werden können.
| | Vorsicht Falle! Was Sie unbedingt beachten müssen, bevor Sie einem 450-€-Jobber Weihnachts- oder Urlaubsgeld zahlen ...
| | Klipp und klar: Diese Grenzen dürfen steuerfreie Zuschläge nicht überschreiten - ein Blick in diese Tabelle . und Sie rechnen auf Anhieb alles richtig ab.
| | So sorgen Sie dafür, dass eine Betriebsveranstaltung nicht zur Beitrags- und Lohnsteuerfalle wird.
| | Stolperfalle! Studenten als Praktikanten: Welches Detail Sie bei der Abrechnung unbedingt berücksichtigen müssen.
| | 4 zwingende Formalien, die Sie einhalten müssen, wenn Sie Widerspruch gegen Entscheidungen der Sozialversicherungsträger erheben wollen.
| | Urlaubsansprüche bei Aushilfen: Ja oder nein? Mit dieser simplen Formel berechnen Sie den Anspruch im Handumdrehen, selbst in schwierigen Fällen, etwa wenn die Aushilfe nie einen vollen Kalendermonat am Stück arbeitet.
| | Eine Mitarbeiterin wird während der Mutterschutzfrist krank: Hat sie weiterhin ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld plus Zuschuss? Was ist mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
| | Angehörige als Mitarbeiter: Bei Ehepartnern oder Kindern des Arbeitgebers, wird deren sozialversicherungsrechtlicher Status automatisch geprüft - und zwar besonders gründlich.
| | Wie Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bei Mehrfachbeschäftigung in den alten und neuen Bundesländern berechnen.
| | ABC der steuer- und beitragsfreien Zuwendungen: 29-mal Abgaben sparen! Von Arbeitskleidung über Darlehen, Fortbildung über Telefonnutzung und Personalrabatt bis Weihnachtsgeld
| | Versicherungspflicht: Was gilt, wenn Ihr Mitarbeiter parallel selbstständig ist? Kaum zu glauben: Auch die Sozialversicherungsträger beantworten diese Frage nicht immer korrekt!
| | Mehrfachbeschäftigung: Wann liegt nur eine einzige Beschäftigung vor?
| | Versicherungspflicht: Was Sie bei jedem (!) Mitarbeiter vor dem 31.12. unbedingt überprüfen müssen. Mit dem praktischen Terminkalender in „Lohn & Gehalt aktuell“ denken Sie immer rechtzeitig an solche Termine. Hier klicken zum GRATIS-Test!
| | Schwarzarbeit: Bei welchen Mitarbeitern die Sozialversicherungsträger besonders genau hinsehen ...
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2016 sind die Betriebsprüfer besonders streng! Sind Sie darauf vorbereitet? Ja sicher! Mit „Lohn & Gehalt aktuell“. Ihre erste Gratis-Test-Ausgabe haben Sie schon in wenigen Tagen im Posteingang. Und Ihre Dankeschön-Geschenke können Sie sich sogar jetzt sofort herunterladen. Damit können Sie noch heute beginnen, Ihre Lohnbuchhaltung garantiert 100%ig betriebsprüfungssicher zu machen. Und so ganz nebenbei senken Sie völlig legal Ihre Lohnnebenkosten. Das alles bekommen Sie, wenn Sie sich heute für diesen risikolosen Test entscheiden: 1. GRATIS: Ihr Exemplar des Ratgebers „Reisekostenabrechnung“ und den beliebten Excel-Rechner für vollautomatierte Reisekostenabrechnungen - exklusiv nur hier erhältlich – absolut kostenlos! Damit können Sie noch heute Ihr drängendstes Problem in Sachen Reisekosten lösen. Möglicherweise ist die Frage, die Ihnen jetzt noch auf den Nägeln brennt, in den nächsten 5 oder 10 Minuten längst erledigt. 2. GRATIS: Sie erhalten Ihre Test-Ausgabe von „Lohn & Gehalt aktuell“. In „Lohn & Gehalt aktuell“ erfahren Sie alle 14 Tage die neuesten Gesetzesänderungen, Fristen, Gestaltungsmöglichkeiten und Wege, um 100% legal Lohnnebenkosten zu senken. Egal, ob regulär sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, Minijobber, kurzfristig Beschäftigte, Mitarbeiter in der Gleitzone, Schüler, Studenten, Rentner, Praktikanten oder unklare Sonderfälle: In „Lohn & Gehalt aktuell“ finden Sie immer eine zuverlässige Antwort. Und die fertigen Ausfüll-Anleitungen machen Ihnen die Arbeit leicht: Statt selber herumzurätseln, was Sie wo eintragen müssen, orientieren Sie sich ab sofort an einem Leitfaden aus „Lohn & Gehalt aktuell“! Zum Beispiel dann, wenn Sie die Zahl Ihrer Arbeitsplätze für die Ausgleichsabgabe richtig ermitteln müssen. 3. GRATIS: Zu jeder Ausgabe erhalten Sie praxiserprobte Muster, Checklisten und Arbeitshilfen, mit welchen Sie Ihre täglichen Aufgaben noch besser und schneller erledigen können. Sie sparen wertvolle Zeit! Auch die Arbeitshilfen aus bereits erschienenen Ausgaben finden Sie im Downloadbereich der „Lohn & Gehalt aktuell“-Webseite. Geben Sie einfach das entsprechende Stichwort ins Suchfeld ein, und Sie bekommen in Sekunden die Antwort. Und EXTRA-GRATIS: Ich persönlich beantworte Ihre individuellen Fragen. Ja, auch hier haben Sie richtig gelesen. Sie haben das Recht, mir jederzeit eine E-Mail mit Ihren Fragen zu den Artikeln aus „Lohn & Gehalt aktuell“ zu senden. Einmal pro Woche stehe ich Ihnen persönlich in der Lesersprechstunde am Telefon Rede und Antwort. Ohne weitere Kosten. Ohne Rechnung. Ohne irgendein Honorar. Die E-Mail-Adresse und die Telefon-Nummer finden Sie in Ihrer Gratis-Ausgabe von „Lohn & Gehalt aktuell“. Klicken Sie hier, um Ihr kostenloses Exemplar jetzt anzufordern. Meine persönliche Garantie: Sie entscheiden sich heute noch nicht – Sie fordern nur ein kostenloses Test-Exemplar von „Lohn & Gehalt aktuell“ an. Denn bevor Sie sich für „Lohn & Gehalt aktuell“ entscheiden, soll der Beratungsdienst erst einmal selbst beweisen, wie gut er sich in Ihrem Arbeitsalltag bewährt. Bevor Sie also Ja oder Nein sagen, stellen Sie erst einmal eine Ausgabe von „Lohn & Gehalt aktuell“ 14 Tage unvoreingenommen auf die Probe. Ohne Risiko. Auf unsere Kosten. Die kostenlose Test-Ausgabe von „Lohn & Gehalt aktuell“ erhalten Sie umgehend per Post, wenn Sie noch heute reagieren. Ich garantiere Ihnen: Nur wenn Sie zu 100 % zufrieden sind und selbst sagen: „Ja, das bringt mir mehr Sicherheit und gute Ideen“, nur dann nutzen Sie – wenn Sie wollen – „Lohn & Gehalt aktuell“ weiter. Die Gratis-Ausgabe von „Lohn & Gehalt aktuell“ und Ihre Gratis-Geschenke dürfen Sie in jedem Fall behalten. Sollten Sie aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, reicht eine einzige kurze Zeile per E-Mail an den Verlag und die Sache ist erledigt. Nutzern Sie diese Gelegenheit: Ich weiß nicht, ob ich Ihnen so ein vorteilhaftes Angebot so schnell noch einmal unterbreiten darf. Und: Ich bin mir sicher, dass Sie auf „Lohn & Gehalt aktuell“ in Zukunft nicht mehr verzichten möchten. Überzeugen Sie sich selbst! Herzliche Grüße Ihre Britta Schwalm, Chefredakteurin „Lohn & Gehalt aktuell“ PS: Ihr Gratis-Download steht aus Aktualitätsgründen nur kurze Zeit zum Herunterladen bereit. Handeln Sie daher bitte noch heute. |
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