Wird der Dezember-Einmalzuschlag bei Hartz IV angerechnet? Die sog. Gaspreiskommision hat aufgrund der stark gestiegenen Gaspreise die Empfehlung abgegeben, dass alle Kunden im Monat Dezember erneut mit einer Einmalzahlung entlastet werden sollen. Das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium schlägt vor, das Paket als Überbrückung einzusetzen, bis die reguläre Gaspreisbremse im März nächsten Jahres greift. Offen ist allerdings, wie Haushalte, die von Hartz-IV-Leistungen abhängig sind, hiervon profitieren sollen. |