Bürger-Newsletter

der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

 

Liebe Leserinnen & Leser,

vor Weihnachten bitten viele Hilfsorganisationen um Unterstützung. Leider nutzen auch Betrüger die vorweihnachtliche Spendenbereitschaft gerne aus. Wie Sie sicher spenden können, erfahren Sie in der Dezember-Ausgabe unseres Newsletters. Außerdem erhalten Sie Tipps für Ihren Online-Einkauf und lesen, was beim Kauf von Silvesterböllern zu beachten ist.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten und sicheren Start ins neue Jahr!

 
 
© Polizeiliche Kriminalprävention
 

Gutes tun: Tipps für Spender

Gerade in der Weihnachtszeit wollen viele Leute Geld spenden - beispielsweise für soziale Einrichtungen oder für Menschen, denen es nicht so gut geht. Doch immer wieder machen Meldungen die Runde, dass Betrüger diese Spendenbereitschaft ausnutzen, um sich selbst zu bereichern. Trotzdem sollte niemand aus diesem Grund darauf verzichten, andere in Notsituationen zu unterstützen. Lassen Sie sich jedoch nicht unter Druck setzen – weder durch Werbende an der Haustür oder auf der Straße noch durch gedruckte Spendenwerbung. Denn Spenden und Fördermitgliedschaften sind freiwillige Leistungen, zu denen niemand überredet, genötigt oder gar gezwungen werden sollte. Stark Mitleid erweckende und gefühlsbetonte Werbung ist ein Kennzeichen unseriöser Organisationen.

Wer sicher gehen will, dass seine Spende ankommt, kann sich bei der Spendenberatung informieren. Die Spenderberatung des Deutschen Zentralinstituts (DZI) für soziale Fragen bewertet Hilfsorganisationen mit Spendersiegeln und hat die sieben wichtigsten Tipps für Spender herausgegeben. Mehr zum Thema Betrug lesen Sie auch auf unserer Website.



 
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Vorsicht vor Betrug beim Online-Kauf

Weihnachtsgeschenke online zu kaufen erfreut sich großer Beliebtheit. Aber auch unseriöse Anbieter und Kriminelle nutzen die Möglichkeiten des Internets für ihre Machenschaften. Betrüger bieten über so genannte Fake-Shops, also gefälschte Verkaufsplattformen, entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis an oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht. Oft täuschen sie Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig zu machen.

Wenn Sie online etwas kaufen möchten, dann sollten Sie keine Spontankäufe tätigen. Informieren Sie sich über den Händler, indem Sie den Namen des Shops in eine Suchmaschine eingeben oder erkundigen Sie sich bei der Verbraucherzentrale. Nutzen Sie kostenfreie Programme („Web of Trust“ oder „Abzockschutz“). Diese zeigen die bekanntesten Fake-Shops im Internet auf.

Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können jedoch nur innerhalb einer Stunde rückgängig gemacht werden. Beim Lastschriftverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash.

Weitere Tipps gegen Betrug beim Online-Kauf


 
 
 
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Mit Silvesterfeuerwerk sicher umgehen

Wer Feuerwerkskörper unsachgemäß gebraucht oder gar selbst bastelt, bringt sich selbst und andere in Lebensgefahr. Knalltraumen, Verbrennungen, zerfetzte oder abgerissene Körperteile und andere schwere Verletzungen bis hin zum Tod können die Folge sein. Das Abbrennen illegaler, selbst gebastelter Böller ist strafbar. Was beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu beachten ist, erklärt ein Informationsblatt der Polizei. Hier erfahren Sie, wo in Deutschland zugelassene Böller erworben werden können und woran man diese erkennen kann. Außerdem erhalten Sie Tipps zum sicheren Abbrennen. Das Infoblatt ist auch in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch erhältlich und kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.



 

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Jahreswechsel: Genießen, aber in Maßen

Für viele ist es eine schöne Tradition, den Jahreswechsel mit einem Glas Sekt zu feiern. Übermäßiger Alkoholgenuss kann jedoch schlimme Folgen haben: Vom peinlichen Auftritt in betrunkenem Zustand bis hin zum schweren Autounfall. Insbesondere wer Auto fährt, sollte am besten gar nichts trinken oder dann ein Taxi nehmen, denn schon ab 0,5 Promille müssen Autofahrer in Deutschland mit Strafen wie einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Man kann sich aber auch schon mit 0,3 Promille strafbar machen, wenn man z. B. durch seine Fahrweise auffällt oder einen Unfall verursacht.

Als risikoarme Alkoholmenge wird für erwachsene Frauen ein Standardglas Alkohol (z.B. ein Glas Sekt, 0,1 Liter) pro Tag empfohlen, für Männer - die Alkohol aufgrund ihres Körperbaus besser vertragen als Frauen - zwei Standardgläser pro Tag. Für Jugendliche gelten diese Empfehlungen nicht, da sich bei ihnen Gehirn und Organismus noch in der Entwicklung befinden und sie deshalb sensibler auf den Konsum von Alkohol reagieren, d.h. schneller geschädigt werden.

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