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Gesundheitsminister Jens Spahn hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, ein Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts nicht umzusetzen. Die Leipziger Richter hatten im März 2017 geurteilt, dass in extremen Ausnahmesituationen der Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, nicht verwehrt werden darf. Einen Antrag kann man seither beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Spahn forderte nun die Behörde auf, entsprechende Anträge pauschal abzuweisen.
Hilfesuchende scheinen also weiterhin auf Ärzt_innen angewiesen, die den Wunsch ihrer Patient_innen ernst nehmen. Doch Ärzte und Suizidhilfe – das ist so eine Sache. Wir berichten von einer Podiumsdiskussion zum Thema, bei der die drei Teilnehmenden zwar alle „Pro Suizidhilfe“ waren, allerdings sehr unterschiedliche Erfahrungen mitgebracht haben.
Mediziner_innen, die sich zugunsten der Suizidhilfe äußern, wird oftmals vorgeworfen, sie würden gegen das ärztliche Ethos beziehungsweise den Hippokratischen Eid verstoßen. Doch wer meint, Ärzt_innen würden auf diesen Eid schwören, täuscht sich. Die meisten Mediziner_innen ahnen nicht einmal, was im Eid des Hippokrates eigentlich steht. Und es kommt noch ärger: Renditestreben und Vorgaben stellen die ärztliche Ethik zunehmend in Frage.
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