Freitodbegleitung im Pflegeheim erstmals offiziell durch Verein + Nach Kippen des § 217 – keine Änderungen in der Praxis? + Protestbrief an Jens Spahn gegen Suizidhilfeverbot in einem neuen § 217 StGB

Newsletter 3/2020

Selbstbestimmt und gut informiert

Liebe Lesende,

gut vier Monate nach dem Kippen des Suizidhilfeverbot-Paragrafen 217 durch das Bundesverfassungsgericht gibt es viel zu berichten. Denn der politische Kampf darum, wie nun die Assistenz zur Selbsttötung neu geregelt werden soll, hat begonnen. Es stehen sich – außerparlamentarisch bereits ausgearbeitet – zwei kontroverse Konzepte gegenüber: Einerseits ein liberales und patientenautonomie-orientiertes Sondergesetz des Humanistischen Verband Deutschlands und andererseits Gesetzesvarianten erneut für ein Tötungsdelikt, welche von Autoren des ehemaligen § 217 Strafgesetzbuch leicht verändert wieder vorgelegt wurden.

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Freitodbegleitung im Pflegeheim erstmals offiziell durch Verein

Foto: Frank Spade

Freitodbegleitung im Pflegeheim erstmals offiziell durch Verein

Seit gut einem Vierteljahr kann geschäftsmäßige Suizidassistenz durch Organisationen wie den Verein Sterbehilfe legal durchgeführt werden – so jetzt erstmalig in einem Pflegeheim mit Duldung der Leitung. Einige Marktführer unter den Pflegeheimbetreibern scheinen das neue Selbstbestimmungsrecht der Bewohner_innen grundsätzlich respektieren zu wollen. Empörte Sterbehilfe-Gegner_innen formieren sich dagegen.Weiterlesen…

Nach Kippen des § 217 – keine Änderungen in der Praxis?

Foto: Alberto Biscalchin (CC BY-SA 2.0)

Nach Kippen des § 217 – keine Änderungen in der Praxis?

Für suizidwillige Patient_innen hat sich in Bezug auf ihre Ärzt_innen zunächst so gut wie nichts getan. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) präsentierte einen Gesetzentwurf mit konkreten Neuregelungen, welche die Patientenautonomie hervorheben und in der Praxis durchsetzen sollen. Darüber und über einen Gegenentwurf von vier Hochschulprofessoren wird es im August jeweils ein öffentlich zugängliches Videogespräch geben – mit der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, welche das parlamentarische Verfahren in liberaler Richtung in Bewegung bringen will. Weiterlesen...

Jens Spahn auf dem CDU Bundesparteitag Dezember 2014 in Köln; Foto: Olaf Kosinsky (CC BY-SA 3.0 de)

Jens Spahn auf dem CDU Bundesparteitag Dezember 2014 in Köln; Foto: Olaf Kosinsky (CC BY-SA 3.0 de)

Protestbrief an Jens Spahn gegen Suizidhilfeverbot in einem neuen § 217 StGB

Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das Suizidhilfeverbot im § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Unter der Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird nun an einem veränderten § 217 als Tötungsdelikt gearbeitet. Entgegen dem Karlsruher Urteilsspruch sollen – dies zeigen bereits vorliegende Entwürfe der von ihm eingeladenen Expert_innen  – die Möglichkeiten zur Suizidhilfe erneut stark eingeschränkt werden. Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband protestiert dagegen in einem Offenen Brief an Spahn und kritisiert die einseitige Auswahl seiner Ratgeber_innen.Weiterlesen…

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