Selbstbestimmt und gut informiert Liebe Lesende verstößt der Strafrechtsparagraf 217, der die Suizidhilfe verbietet, gegen Grundrechte. Anlass zu dieser Vermutung gibt die Anhörung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. und 17. April. Betrachtet man die Äußerungen der Verfassungsrichter_innen während der Anhörung, dann muss man Zweifel haben, dass er in der vorliegenden Form noch länger bestehen bleibt. Nach Karlsruhe eingeladen war auch der Deutschlands bekanntester Sterbehelfer, der Arzt Christian Arnold. Schwer erkrankt, hatte er vergeblich gehofft, noch solange "durchhalten" zu können. Leider starb er in der Woche vor der Anhörung. Wir veröffentlichen hier den Nachruf mit seinem "Vermächtnis". Einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe gegen desn Strarechtsparagrafen 217 ist Dr. Matthias Thöns. Mehrfach hat er in der Vergangenheit die kostenträchtige Übertherapie durch sinnlos gewordene Intensivmaßnahmen öffentlich angeprangert. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen hat nun seine Auswertungen der Krankenhausabrechnungen 2017 vorgelegt. Demnach ist das Ausmaß renditegetriebener Fehlabrechnungen der Kliniken sehr hoch, 2017 mussten die Kliniken 2,8 Milliarden Euro an die krankenkassen zurückerstatten. Wir wünschen Ihnen wie immer eine erkenntnisreiche Lektüre. Ihre Zentralstelle Patientenverfügung Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen und Interessenten mitteilen, dass sie sich mit einer E-Mail an newsletter@patientenverfuegung.de formlos anmelden können. |