Karlsruhe urteilt – was kommt danach? + Gesellschaft für Palliativmedizin mit fragwürdigen Stellungnahmen + Palliativprofessoren beklagen in ärztlichen Publikationsorganen Einseitigkeit gegen Suizidhilfe

Newsletter 1/2020

Selbstbestimmt und gut informiert

Liebe Lesende,

in diesem Newsletter dreht sich fast alles um das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum 26. Februar. Dringend erwartet wird, dass der umstrittene § 217 im Strafrecht entweder ab sofort ganz "gekippt" wird oder zumindest in der bestehenden Fassung als nicht verfassungskonform erklärt wird. Wie weit wird die Hilfe zur Selbsttötung dann wieder entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz erlaubt sein beziehungsweise wird Karlsruhe Sorgfaltskriterien erlassen? Darüber sind Reflexionen im vollen Gange, etwa zu sieben Eckpunkten des Humanistischen Verbandes Deutschlands für ein mögliches Suizidhilfe-Konfliktgesetz. Sie erfahren, wie und wo Sie sich nach der Urteilsverkündung informieren können.

Im Namen ideologiefreier Offenheit und verantwortungsbewusster Ernsthaftigkeit im Wissenschaftsbereich präsentieren wir Ihnen einen Gastbeitrag der Palliativprofessoren Dr. Gian Domenico Borasio und Dr. Dr. Ralf J. Jox. Es handelt sich um eine Replik der beiden international anerkannten Experten, die sich kritisch mit einer fragwürdigen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) auseinandersetzt. Die Veröffentlichung dieser Replik war ihnen jedoch in den Publikationen der Standesgesellschaften (DGP und Bundesärztekammer) verweigert worden.

Herzliche Grüße

Ihre Zentralstelle Patientenverfügung

Spenden Sie für Selbstbestimmung am Lebensende

Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen und Interessenten mitteilen, dass sie sich mit einer E-Mail an [email protected] formlos anmelden können.

 

Foto: HVD BB

Karlsruhe urteilt – was kommt danach?

Ob und wie weit die Hilfe zur Selbsttötung, entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz von 2015, wieder erlaubt werden soll? Darüber entscheidet am 26. Februar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Die öffentlichen und internen Reflexionen über die Bedeutung des Urteils und was danach kommt, sind im vollen Gange.Weiterlesen…

Foto: Pixabay

Gesellschaft für Palliativ-medizin mit fragwürdigen Stellungnahmen

Gegen den § 217 im Strafgesetzbuch (StGB) zum Verbot der Förderung einer Selbsttötung hatten auch Palliativ-mediziner Verfassungsbeschwerden eingelegt. Doch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) diskreditierte diese als überflüssig und unterstützte damit die Beibehaltung des Gesetzes. Die beiden renommierten Palliativprofessoren R. Jox und G.D. Borasio haben eine besondere Stellungnahme der DGP und ihren Umgang damit jetzt als wissenschaftlich unlogisch und irreführend kritisiert. Weiterlesen...

Foto: HVD BB

Palliativprofessoren beklagen in ärztlichen Publikationsorganen Einseitigkeit gegen Suizidhilfe

"Kritische Anmerkungen zum DGP-Positionspapier zum Freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken" von Prof. Dr. Gian Domenico Borasio und Prof. Dr. Dr. Ralf J. Jox.Weiterlesen…

Hier finden Sie umfangreiche Informationen und Serviceangebote zu unseren Patientenverfügungen. Schauen Sie doch mal rein.

www.patientenverfuegung.de

Jährlich beraten wir mehr als 2.000 Menschen kostenfrei in unserer Zentralstelle Patientenverfügung. Um diese individuellen und vertraulichen Gespräche anbieten zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass der Gedanke der Patientenautonomie in unserem Land weiter gestärkt wird.

Jetzt spenden!

Kontakt

Zentralstelle Patientenverfügung Wallstraße 65
10179 Berlin
Tel: 030 613904–11
Sprechzeiten: Mo, Di, Do 10–17 Uhr,
Fr 10–14 Uhr

E-Mail: [email protected]
Web: www.patientenverfuegung.de

Spendenkonto

Zentralstelle Patientenverfügung
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE48 1002 0500 0003 136467
BIC: BFSWDE33BER
Stichwort: Spende Patientenverfügung

Hier können Sie direkt online spenden. Vielen Dank.

Herausgeber

Humanistischer Verband Deutschlands – Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR, vertreten durch den Vorstand Katrin Raczynski & David Driese, Wallstraße 61-65, 10179 Berlin

Inhaltlich Verantwortlicher im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV: Thomas Hummitzsch, E-Mail: [email protected]

Diese E-Mail wurde an [email protected] verschickt. Wenn Sie keine weiteren E-Mails erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.

Wallstr. 61-65 10179 Berlin DE