Selbstbestimmt und gut informiert
Liebe Lesende,
wir melden uns mit den besten Wünschen für 2019 zurück. Dies ist verbunden mit gleich drei Beiträgen, welche sich aktualisierten Qualitätsanforderungen für Patientenverfügungen widmen.
Zum einen ist dazu ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs veröffentlicht worden. Um der damit verbundenen Verunsicherung in der Bevölkerung sowie der Ärzteschaft entgegenzuwirken, hat die Bundesärztekammer zum anderen neue konkrete Empfehlungen für die inhaltliche Ausgestaltung herausgegeben. Zudem hat eine Gruppe von Intensivmediziner_innen für 2019 dazu aufgerufen, die in Familien oder anderswo hinterlegten Patientenverfügungen zu prüfen beziehungsweise lieber ganz zu erneuern.
Wir wünschen Ihnen eine erhellende Lektüre. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zu Ihrer Verfügung.
Ihre Zentralstelle Patientenverfügung
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