Neues Bundesgerichtshofurteil zur Ermittlung des Patientenwillens +++ Bundesärztekammer aktualisiert Anforderungen zum Umgang mit Patientenverfügungen +++ Mediziner_innen fordern Überprüfung von Patientenverfügungen

Newsletter 1/2019

Selbstbestimmt und gut informiert

Liebe Lesende,

wir melden uns mit den besten Wünschen für 2019 zurück. Dies ist verbunden mit gleich drei Beiträgen, welche sich aktualisierten Qualitätsanforderungen für Patientenverfügungen widmen.

Zum einen ist dazu ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs veröffentlicht worden. Um der damit verbundenen Verunsicherung in der Bevölkerung sowie der Ärzteschaft entgegenzuwirken, hat die Bundesärztekammer zum anderen neue konkrete Empfehlungen für die inhaltliche Ausgestaltung herausgegeben. Zudem hat eine Gruppe von Intensivmediziner_innen für 2019 dazu aufgerufen, die in Familien oder anderswo hinterlegten Patientenverfügungen zu prüfen beziehungsweise lieber ganz zu erneuern.

Wir wünschen Ihnen eine erhellende Lektüre. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zu Ihrer Verfügung.

Ihre Zentralstelle Patientenverfügung

Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen und Interessenten mitteilen, dass sie sich mit einer E-Mail an [email protected] formlos anmelden können.

 
Erbgroßherzogliches Palais des Bundesgerichtshofs mit Brunnen, Foto von Joe Miletzki

Neues Urteil des Bundesgerichtshofs zur Ermittlung des Patientenwillens

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im November 2018 entschieden, dass beim Patientenwillen das Votum des bevollmächtigten Ehemanns, seine Frau nicht sterben zu lassen, unerheblich ist. Ausschlaggebend waren Zeugenaussagen. Weiterlesen...

Auszug aus der Verlautbarung der Bundesärztekammer

Bundesärztekammer aktualisiert Anforderungen zum Umgang mit Patientenverfügungen

Die Bundesärztekammer hat Ende 2018 aktualisierte Infos zu Anforderungen an Patientenverfügungen und zum späteren Umgang damit herausgegeben. Danach gehört zur Beratungsqualität, Klient_innen und Patient_innen bei der Wahl zwischen verschiedenen Modellen ergebnisoffen zu unterstützen. Weiterlesen...

Foto: Konstantin Börner

Mediziner_innen fordern Überprüfung von Patientenverfügungen

Mediziner_innen fordern eine kritische Überprüfung von Patientenverfügungen. Anlass ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum unzureichenden Inhalt einer Vorausverfügung. Es steht im Zusammenhang mit dem Schicksal einer Seniorin, die trotz ihrer Patientenverfügung nicht sterben durfte. Die Bürger_innen sind verunsichert. Weiterlesen...

Selbstverständlich finden Sie hier umfangreiche Informationen und Serviceangebote zu unseren Patientenverfügungen. Mit der Suchfunktion können Sie in unseren Meldungen gezielt nach Stichwörten "humanes Sterben" oder "§ 217" suchen. Schauen Sie doch mal rein.

www.patientenverfuegung.de

Jährlich beraten wir mehr als 2.000 Menschen kostenfrei in unserer Zentralstelle Patientenverfügung. Um diese individuellen und vertraulichen Gespräche anbieten zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass der Gedanke der Patientenautonomie in unserem Land weiter gestärkt wird.

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Zentralstelle Patientenverfügung Wallstraße 65
10179 Berlin
Tel: 030 61 39 04 11
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 10–17 Uhr

E-Mail: [email protected]
Web: www.patientenverfuegung.de

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Stichwort: Patientenverfügung

 

 

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Herausgeber

Humanistischer Verband Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR, vertreten durch Katrin Raczynski (Vorstandsvorsitzende) & David Driese (Vorstand), Wallstraße 61-65, 10179 Berlin.

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