Liberaler Gesetzentwurf zu Suizidhilfe auf dem Tisch + Pauschale Ablehnung der Neuregelung Suizidhilfe aus unterschiedlichen Richtungen + Sterbehelfer Dr. T. muss sich vor Gericht verantworten

Newsletter 2/2023

Selbstbestimmt in Verantwortung
 

Liebe Lesende,

in die politische Debatte rund um die Neuregelung der Hilfe zur Selbsttötung kommt Bewegung: Noch vor der Sommerpause soll ein neues Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Mittlerweile haben sich die Verfasser*innen der beiden liberalen Gesetzentwürfe zusammengetan und einen gemeinsamen Entwurf vorgelegt. In dieser Ausgabe des Newsletters berichten wir ausführlich über den neuen Vorschlag.

 

Zudem blicken wir auf das Gerichtsverfahren, dem sich der Berliner Arzt Dr. T. im Herbst dieses Jahres stellen muss: Der Mediziner führte in den letzten Jahren immer wieder assistierte Suizide durch – auch im Falle der an einer schweren Depression leidenden Patientin R. im Jahr 2021. Nun steht der Vorwurf im Raum, die psychische Erkrankung habe eine autonome Willensbildung der Patientin verhindert, der Tatvorwurf gegen Dr. T. lautet Totschlag. Wir beleuchten die Hintergründe des Falls und werfen einen Blick auf die komplizierte Frage der Willensbildung bei psychischen Erkrankungen. 
 

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Durch liberales Suizidhilfegesetz schon bald Ende der Verunsicherung?

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Wer weist – öffentlich vielbeachtet – gesetzliche Regelungen für eine besser verfügbare ärztliche Suizidhilfe als schädliche Verschlimmbesserung zurück? Und was haben katholische Theologen mit Sterbehilfevereinen gemeinsam?
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Autonome Willensbildung als springender Punkt – ein Präzedenzfall

Soll heutzutage jeder mental und körperlich gesunde oder nur leicht psychisch erkrankte Mensch zulässige Suizidhilfe in Anspruch nehmen dürfen, nicht aber der an einer schweren und therapieresistenten Depression unerträglich leidende? Wir blicken auf den Fall des Dr. T.
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