Selbstbestimmt in Verantwortung
Liebe Lesende,
angesichts 10.000 jährlich registrierter Selbsttötungen hat sich im Spannungsfeld zwischen Förderung der Suizidprävention und Freitodhilfe gesetzgeberisch noch nichts getan. Aber in der Praxis ist einiges passiert, wie zwei Strafprozesse gegen ärztliche Sterbehelfer zeigen. Es kann sein, dass beide Angeklagten sich mit ihren Präzedenzfällen – wie schon 2019 – wieder vor dem Bundesgerichtshof einfinden werden. Diesmal geht es um die entscheidende, dabei aber durchaus umstrittene „Freiverantwortlichkeit“ der Betroffenen. In unserem Newsletter beleuchten wir die beiden Gerichtsverfahren sowie den Stand der Gesetzgebung für eine Stärkung der Suizidprävention und weisen auf eine anstehende Fortbildung zur Freiverantwortlichkeit hin.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!
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Ihr Team des Newsletters Selbstbestimmt in Verantwortung