+ Strafverfahren gegen Sterbehelfer + Gesetz zur Suizidprävention lässt auf sich warten + Fortbildung zur Freiverantwortlichkeit +

Newsletter 1/2024

Selbstbestimmt in Verantwortung
 

Liebe Lesende,

angesichts 10.000 jährlich registrierter Selbsttötungen hat sich im Spannungsfeld zwischen Förderung der Suizidprävention und Freitodhilfe gesetzgeberisch noch nichts getan. Aber in der Praxis ist einiges passiert, wie zwei Strafprozesse gegen ärztliche Sterbehelfer zeigen. Es kann sein, dass beide Angeklagten sich mit ihren Präzedenzfällen – wie schon 2019 – wieder vor dem Bundesgerichtshof einfinden werden. Diesmal geht es um die entscheidende, dabei aber durchaus umstrittene „Freiverantwortlichkeit“ der Betroffenen. In unserem Newsletter beleuchten wir die beiden Gerichtsverfahren sowie den Stand der Gesetzgebung für eine Stärkung der Suizidprävention und weisen auf eine anstehende Fortbildung zur Freiverantwortlichkeit hin.

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Sterbehelfer erneut vor Gericht: Zur Bedeutung von Präzedenzfällen beim BGH

Die beiden Sterbehelfer Dr. Spittler und Dr. Turowski stehen erneut vor Gericht. Ihnen wird unzulässige Suizidhilfe bei psychisch kranken Personen vorgeworfen. Stehen sie damit demnächst erneut vor dem BGH?  
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Verhinderung von Selbsttötungen oder Hilfe dazu – eine unendliche Geschichte 

Eigentlich sollten laut Bundestagsbeschluss bereits Vorschläge für eine Verbesserung der Suizidprävention vorliegen. Doch es tut sich bislang wenig.
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Freiverantwortlichkeit beim Suizid: Einladung zu einer kostenfreien Online-Fortbildung 

Für die Suizidhilfe wird eine Klärung der vorauszusetzenden Freiverantwortlichkeit des oder der Sterbewilligen immer dringlicher. Eine Online-Fortbildung informiert nun dazu.
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