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| Sehr geehrter Herr Do, ein gar nicht so seltener Fall: Ein junges Ehepaar erwirbt eine Immobilie im Wert von 200.000 €. Das Objekt ist mit 150.000 € verschuldet. Die Eltern der Frau springen in die Bresche: Sie geben der Tochter und dem Schwiegersohn zur Schuldentilgung 120.000 €. Als es kurz darauf zur Trennung kommt, ist die Immobilie nur noch 120.000 € wert. Ganz abbezahlt ist sie noch nicht: Der Schuldenstand beträgt noch 20.000 €. Die Schwiegereltern wollen nun ihr Geld zurück. Angenommen, es ist kein Abschlag vorzunehmen – wie viel dürfen sie dann von ihrem Schwiegersohn verlangen: 120.000 €, 60.000 € oder gar nur 50.000 €? | |
Warum es nur 50.000 € sind, das erfahren Sie jetzt im aktuellen „Praxishandbuch Familiensachen“ von Garbe/Oelkers. Und damit Sie bei Ihren Mandantengesprächen zur ehebezogenen Schenkung keinen wichtigen Punkt vergessen, liefert Ihnen der Garbe/Oelkers die praktische Checkliste „Ansprüche der Schwiegereltern gegen ihr Schwiegerkind“ gleich mit. Das sollten Sie sich unbedingt einmal anschauen. Und so geht’s: Bestellen Sie jetzt das „Praxishandbuch Familiensachen“ zur kostenlosen 14-tägigen Ansicht. Prüfen Sie es volle zwei Wochen in aller Ruhe auf Herz und Nieren. Wir sind uns sicher: Auch Sie werden überzeugt sein. Als Dankeschön für Ihr Interesse erhalten Sie die Checkliste „Ansprüche der Schwiegereltern gegen ihr Schwiegerkind“ sofort als kostenlosen Download. | |
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| Rechtsanwalt Klaus Michels |
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