Sehr geehrte Damen und Herren, die SCHUFA kann helfen, die Bonität von Vertragspartnern einzuschätzen. Negativ bewertete Auskünfte schränken aber auch die Teilhabe am Wirtschaftsleben ein. Die Folgen können bei vielen Alltagsverträgen weitreichend sein: Eine Wohnung zu mieten oder ein Konto zu eröffnen, kann nahezu unmöglich werden. Haben Sie betroffene Mandanten? Dann interessiert Sie bestimmt ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig, das einen Löschanspruch nach Restschuldbefreiung bejaht hat - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |