Bürgergeld: Odachlos durch Sanktionen – Jobcenter muss nicht helfen Grundsätzlich sind Jobcenter verpflichtet, drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, wenn Bürgergeldempfänger Mietrückstände angehäuft haben. Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, muss die Behörde aber nicht helfen, wenn der Vermieter dem Mieter ohnehin kündigen wollte. In diesem Fall hatte das Jobcenter den Betroffenen zuvor sanktioniert, so dass dieser die Miete nicht mehr zahlen konnte. Diese Tatsache spielte für das Gericht allerdings keine Rolle. Mehr anzeigen |