Subunternehmer auf Stundenlohnbasis engagieren? Worauf Betriebe achten müssen ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
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Newsletter-Ausgabe vom 17.07.2025
Guten Tag, 
 
heute berichten wir über ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts. Darin geht es um drei Baufirmen, die polnische Werkunternehmer für einfache Bauarbeiten ohne Werkverträge beschäftigt hatten. Die Deutsche Rentenversicherung stellte fest, dass in allen Fällen Scheinselbstständigkeit vorliegt. Zu Recht? 
 
Auf der Baustelle geht viel Zeit verloren, weil Prozesse nicht abgestimmt oder Daten lückenhaft sind. Das Forschungsprojekt Construct-X will diese Probleme mit Hilfe moderner digitaler Werkzeuge lösen. Hier gibt es Details zum Projekt. 
 
Ab 2026 soll der Mindestlohn auf 13,90 Euro steigen. Das Statistische Bundesamt hat nachgerechnet, wie viele Beschäftigte davon betroffen sind und wer am meisten profitiert. Hier ist das Ergebnis. 
 
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Anna-Maja Leupold  
Redakteurin  
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