Rückkehrrecht verankern – Daten verwalten – Kahlschlag beenden
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | im Öffentlichen Dienst streikten viele Beschäftigte für mehr Geld und bessere Bedingungen. Auch dieser Arbeitskampf zeigt: Beim Staat als Arbeitgeber ist nicht alles in Butter. Im Bereich Strafvollzug beispielsweise fehlen tausende Stellen. Auch bei der Polizei sieht das nicht viel besser aus. Wer eine Anstellung als Staatsdiener hat, sollte nicht leichtfertig damit umgehen, wie ein aktuelles Beispiel zeigt. Denn Straftaten und Pöbeln unter Alkoholeinfluss kosten ganz sicher den Job.
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Herzliche Grüße Bettina Frowein PROGRAMMLEITUNG
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Strafvollzug Personalmangel als Gefahrenquelle In Deutschland sind nach Recherchen des ARD-Magazins Report Mainz mehr als 1.500 Planstellen im Strafvollzug nicht besetzt, das sind fünf Prozent aller vorgesehenen Stellen. Das geht aus einer Umfrage unter allen 16 Justizministerien der Bundesländer hervor.
| Gesundheitsschutz EU-Kommission kämpft gegen Krebs Cadmium, Beryllium, Arsensäure, Formaldehyd und MOCA – diese fünf Chemikalien und ihre Verbindungen haben eine unangenehme Eigenschaft: Sie sind krebserregend. Deshalb will die EU Grenzwerte für diese Stoffe einführen.
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Dienstverfehlung Alkohol-Rückfall kann Rauswurf bedeuten Fällt ein Polizeibeamter in die »nasse Phase« seiner Alkoholerkrankung zurück und leistet sich mehrere Straftaten unter Alkoholeinfluss, dann kann ihn die zuständige Behörde aus dem Dienst entfernen. Das zeigt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz.
| Unfallversicherung Toilettensturz ist kein Arbeitsunfall Eine feinsinnige Unterscheidung: Sucht jemand während der Arbeitszeit die Toilette auf, ist dies als Dienstgang versichert. Rutscht der Betreffende aber im Toilettenraum auf ausgelaufener Seife aus, soll dies kein Arbeitsunfall sein - so das Sozialgericht Heilbronn.
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Teilzeitbeschäftigung Wenn weniger mehr sein soll Immer wieder möchten teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter ihre Stundenzahl aufstocken. Das Problem: Es gibt derzeit kein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit. Entsprechende Wünsche muss der Arbeitgeber lediglich »berücksichtigen«. Eine Dienstvereinbarung kann helfen. Rechtsanwältin Laurie-Ann Klein erklärt in »Der Personalrat« 4/2018, was Personalräte wissen müssen und unternehmen können.
| Sicheres Arbeiten Datenschutz@Personalratsbüro Im Büro der Belegschaftsvertretung fallen eine Menge Beschäftigtendaten an. Der Personalrat braucht diese, um seinen vielfältigen Aufgaben nachzukommen. Da er hinter seiner Bürotür alleine das Sagen hat, muss er sich auch konsequent um den Datenschutz kümmern. Eine große Herausforderung. Das Titelthema der Fachzeitschrift »Computer und Arbeit« (CuA) 4/2018 zeigt Wege zu einer eigenen Datenschutzstrategie.
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Däubler, Wedde, Weichert, Sommer
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| | | Mit EU-Datenschutzgrundverordnung
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Däubler, Wedde, Weichert, Sommer
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EU-Datenschutz-Grundverordnung und BDSG-neu
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Kompaktkommentar
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Wedde (Hrsg.)
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Handbuch Datenschutz und Mitbestimmung
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Mit EU-Datenschutzgrundverordnung
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