Sehr geehrte Damen und Herren, beim Kauf einer Immobilie ist schnell mal Ihr anwaltlicher Rat gefragt - auch unabhängig davon, ob eine Mängelhaftung des Verkäufers vertraglich ausgeschlossen ist. Bei einer hochpreisigen Wohnung sind die Erwartungen des Käufers besonders hoch. Aber wann liegen Mängel vor, die Schadensersatzansprüche für Ihre Mandanten begründen? Muss der Verkäufer über Nachteile aufklären, die sich aus der Lage der Wohnung ergeben? Das hat das OLG Düsseldorf aufgezeigt. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion
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