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Lieber Herr Do, damit Ihre Vorhaben auch im Jahr 2017 wachsen und gedeihen, halten wir in unserem ersten Quartals-Newsletter wieder verschiedene interessante Ansätze für Ihre persönliche Finanzplanung bereit. Bonnfinanz. Damit Ihre Zukunft Zukunft hat. Ihre Online-Redaktion |
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Ihr Ansprechpartner | Bonnfinanz AG Kundenbeziehungsmanagement Rabinstr. 8 53111 Bonn Tel. 0800-266634626-9 Fax 0228 268-9359-354 | |
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Riester-Check 2017: Eine Prüfung kann staatliche Förderungen bringen! | Im Frühjahr 2016 haben wir unseren Kunden erstmals einen Riester-Check angeboten, um gemeinsam zu prüfen, ob der bestehende Riestervertrag noch zu aktuellen Lebenssituation passt. |
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Fast 10.000 Kunden haben reagiert und wir konnten auf Grundlage des Riester-Checks viele Verbesserungen für die eigene Vorsorgesituation erreichen. Nutzen Sie die Möglichkeit unseres Riester-Check 2017, für ein erneutes Update Ihrer Vorsorgesituation. Hierfür brauchen Sie lediglich Ihren persönlichen Bonnfinanz-Berater zu kontaktieren (oben rechts). Auf jeden Fall werden Sie überrascht sein, welche Vorteile ein Riester-Check für Sie bringen kann. Wir freuen uns auf Ihren Besuch unter www.mein-Riester-Check.de! |
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Das sollten Sie als Verbraucher wissen! | Mit dem neuen Jahr sind wieder einige Neuerungen oder Anpassungen einher gekommen, die für Sie als Verbraucher durchaus positive Auswirkungen haben könnten. |
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Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ist gestiegen, aber auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die maßgeblich für einen Wechsel in die private Krankenvollversicherung ist. Entlastungspotential gibt es in der Einkommensteuer und durch Änderungen im Steuerrecht. Wichtig für Eigenheimbesitzer und Mieter: Seit Januar besteht die Rauchmelderpflicht jetzt in fast allen Bundesländern! Für die Urlaubsplanung noch eine gute Nachricht: Anlässlich des Reformationsjubiläums ist Dienstag, der 31. Oktober 2017, bundesweit einmalig ein Feiertag. Alle Änderungen bzw. Neuerungen haben wir auf unserer Webseite für Sie zusammen gestellt. |
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Bonnfinanz-Baufinanzierung: Zinstief sichern mit der "Zinsabsicherung" unseres Partners Bausparkasse BHW! | Nach einer jahrelangen Zins-Talfahrt deutet sich im Augenblick eine Wende an. Ob daraus ein längerfristiger Trend wird, bleibt abzuwarten. |
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Auf jeden Fall sind seit langer Zeit die Zinsen für Baudarlehen leicht gestiegen, nachdem sie laut Statistik des FMH-Informationsdienstes mit einem Durchschnittswert von etwas über einem Prozent für zehnjähriges Baugeld im Oktober 2016 den niedrigsten Stand aller Zeiten erreicht hatten. Sprechen Sie jetzt Ihren persönlichen Bonnfinanz-Berater an! Er zeigt Ihnen die Möglichkeiten auf, das andauernde Niedrigzins-Niveau nicht nur heute, sondern langfristig für eine Finanzierung zu sichern. Übrigens - neben dem beliebten Forwarddarlehen haben Sie auch die Möglichkeit eine Zinsabsicherung mit unserem Partner Bausparkasse BHW abzuschließen. Die BHW Bausparkasse ist erneut Sieger des bundesweiten Tests von Focus-Money. [Auszug aus der aktuellen Ausgabe 03/2017]. |
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Trotz Pflegestärkungsgesetz II: Es bleibt dennoch leider eine Pflegelücke! | Das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz hat wesentliche Punkte in der Pflegeversicherung verändert. In erster Linie wurde der Begriff "Pflegebedürftigkeit" neu definiert. |
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Danach ist weniger entscheidend wie viel Zeit für die Pflege von körperlichen Beeinträchtigungen aufgewendet wird, sondern wie selbstständig jemand seinen Alltag noch bewältigen kann. Dadurch werden pflegebedürftige Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen – Stichwort Demenz – jetzt stärker berücksichtigt. Um den unterschiedlichen Beeinträchtigungen deutlich gerechter zu werden, wurden die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade überführt. Gleichzeitig zahlt die Pflegekasse auch höhere Leistungen. Doch dies ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Nach wie vor ist ein großer Teil der tatsächlichen Kosten vom Pflegebedürftigen zu tragen. Und reicht dessen Rente nicht aus, muss das Vermögen eingesetzt werden. Reicht dies auch nicht, können die Angehörigen herangezogen werden. Die folgende Grafik bildet neben den geschätzten monatlichen Kosten auch eine gewisse Pflegehistorie ab, denn üblicherweise werden Patienten im Pflegegrad 1 nicht im Pflegeheim gepflegt – ab Pflegegrad 3 kommt der ambulante Pflegedienst und erst ab Pflegegrad 5 wird die Versorgung im Pflegeheim wahrscheinlich. Auf unseren Webseiten haben wir alle relevanten Informationen zum Thema Pflege zusammen gestellt. Sicherlich haben Sie für sich selbst oder Ihre Familienangehörigen das Thema bereits mal angedacht, aber vielleicht konkret nicht weiter verfolgt. Es bringt aber leider nichts, diese Thematik weiter aufzuschieben, denn wir werden alle "nicht jünger". Das Wichtigste rund um das Thema Pflege auf unseren Webseiten. Unsere Berater haben die Antworten und gemeinsam im Gespräch lassen sich die richtigen Lösungsansätze finden, damit sie langfristig das Thema Pflege für sich gelöst haben! |
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Wir beraten nicht nur für den Augenblick ... | ... sondern? An dieser Stelle wollen wir gar nicht mehr verraten! Nur so viel, dass die Antwort gleichzeitig auch für rund 600 ganz besondere Menschen in Deutschland steht. |
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Jeder Einzelne steht für umfassende Kompetenz und ist Ihr Partner vor Ort. Ihr Partner gibt Antworten und bietet Lösungen, die kundenorientiert, systematisch, dauerhaft und vor allem nachhaltig sind, für die Erreichung Ihrer persönlichen Ziele Übrigens - unsere Kunden haben uns in einer aktuellen Cash.Online-Umfrage zum besten Anbieter mit der nachhaltigsten Finanzberatung ausgewählt. Fordern Sie uns. Damit Ihre Zukunft Zukunft hat. |
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