NPD-Verbotsverfahren |
Richter sehen keine Belege für Einsatz von V-Leuten |
Eine wichtige Hürde ist genommen: Für die Behauptung, die NPD sei von V-Leuten des Verfassungsschutzes unterwandert, gebe es keine Belege, so das Gericht. Das Verbotsverfahren kann fortgesetzt werden. |
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