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 07 | 2019 
 

Lieber Herr Do,

ab diesem Monat gibt es mehr Rente: 3,18 Prozent im Westen, 3,91 Prozent im Osten. Darüber freut sich auch der Fiskus, denn etwa 50.000 Rentnerinnern und Rentner werden jetzt wieder steuerpflichtig. Doch zum Glück heißt steuerpflichtig nicht, dass auch tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen.

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Manchmal ist es ratsam, dem Chef keinen Grund für eine Kündigung zu geben. Selbst bei Lappalien sind die Arbeitsrichter gnadenlos.

Erben haben in dieser erhöhten Stress-Situation einiges zu beachten, wenn sie alles richtig machen möchten - auch bei den Urlaubsansprüchen des Verstorbenen.

Mit 63 in Rente - ja, das geht! Wie Sie Ihren beruflichen Ausstieg am geschicktesten organisieren können, erfahren Sie in unserem neuen Webinar.

 
Michael Santak
Bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Santak
Michael Santak
Redaktion Geldtipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Rentenbesteuerung
Rentenerhöhung: 50.000 Rentner müssen jetzt wieder eine Steuererklärung abgeben!
» Bildung
Webinare: Werden Sie zu Ihrem eigenen Experten
» Arbeit
Zurückgegebene Donuts, ihre Mitnahme und die Kündigung
» Urlaub
Bundesarbeitsgericht: Auch Zusatzurlaub ist vererbbar
» Frührente
Rente - So früh wie möglich!
 
   
 
   
 

Rentenerhöhung: 50.000 Rentner müssen jetzt wieder eine Steuererklärung abgeben!

Seit heute gibt es mehr Rente: 3,18 Prozent im Westen, 3,91 Prozent im Osten. Darüber freut sich auch der Fiskus, denn etwa 50.000 Rentnerinnern und Rentner werden jetzt wieder steuerpflichtig. Doch zum Glück heißt steuerpflichtig nicht, dass auch tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen!

 

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Webinare: Werden Sie zu Ihrem eigenen Experten

 

 
Kennen Sie schon unsere Webinare zu den Themen Pflege und Testament? Wenn nicht, wird es jetzt höchste Zeit!     

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Zurückgegebene Donuts, ihre Mitnahme und die Kündigung

Das haben Sie sicher schon einmal an Ihrem Arbeitsplatz erlebt: Eine Besprechung findet statt, ein kleiner Empfang, eine Präsentation, dazu gibt es Schnittchen oder kleine Tapas. Und zum Schluss bleibt etliches übrig. Und dann?

 

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Bundesarbeitsgericht: Auch Zusatzurlaub ist vererbbar

Nachdem grundsätzlich arbeitsrechtlich geklärt ist, dass nicht genutzte Urlaubsansprüche von Verstorbenen vererbbar sind, geht es nun um Detailfragen: Gilt das auch für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen? Und was ist mit dem Zusatzurlaub für Schwerbehinderte?

 

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Rente - So früh wie möglich!

Wer möchte nicht so früh wie möglich in Rente gehen? Dieser Wunsch ist verständlich, doch all jene, die Ihrem Chef bald Adieu sagen möchten, müssen einige Informationen berücksichtigen.

 

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 Leben & Ereignisse 
 
Steuern und mehr für Rentner
Mit jeder Rentenerhöhung werden mehr Ruheständler steuerpflichtig – aber zum Glück heißt das nicht zwangsläufig, dass alle Rentner auch tatsächlich Steuern zahlen müssen!
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