Sehr geehrter Herr Do, das Bundesverfassungsgericht hat § 8c KStG gekippt. Da diese Regelung den Abzug von Verlusten bei der Übertragung von Unternehmensanteilen einschränkt, ist das erst mal eine gute Nachricht für Ihre Mandanten. Nun muss das Gesetz rückwirkend geändert werden - sonst fällt die bisherige Regelung ersatzlos weg. In jedem Fall sollten Sie die Folgen dieser Entscheidung bei der Beratung von Kapitalgesellschaften kennen. Unsere Newsletter informiert Sie über Hintergründe und Konsequenzen! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |