Berlin, 18. März 2021. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet an einem Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung. Inzwischen wurde bekannt, dass dort unter anderem Kürzungen bei den Leistungen für die Tagespflege und der Verhinderungspflege vorgesehen sind, obwohl viele Verbände bereits im Vorfeld dagegen protestiert haben. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft lehnt dies aufs Schärfste ab. âDie Tagespflege ist ein Angebot, das es gerade Angehörigen von Menschen mit Demenz oft überhaupt ermöglicht, die Pflege zu Hause sicherzustellenâ, erklärt Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). âWenn nun die Leistungen dafür auf die Hälfte reduziert werden sollen, nur weil ergänzend auch noch der Pflegedienst beispielsweise die morgendliche Körperpflege übernimmt, dann bricht in vielen Familien die Pflegeorganisation zusammen. Nicht zuletzt die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege wird so in vielen Fällen unmöglich gemacht.â Wer aufgrund von Berufstätigkeit die Versorgung seiner pflegebedürftigen Eltern nur abends und am Wochenende selbst übernehmen kann, hat schon nach der bisherigen Regelung einen nicht unbedeutenden Anteil der Kosten für Tagespflege und den Einsatz des Pflegedienstes an fünf Tagen pro Woche aus eigen Mitteln zu bestreiten. Eine noch höhere finanzielle Belastung können sich die wenigsten leisten. Gerade in der Corona-Pandemie ist die Bedeutung des Tagespflegeangebots deutlich geworden. Viele Familien sind an die Grenzen ihrer Möglichkeiten gelangt, weil Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden und immer noch nur ein eingeschränktes Platzangebot vorhalten können. âEs kann nicht sein, dass eine solche Verschlechterung für die häusliche Versorgung gewollt istâ, betont Sabine Jansen. âWir werden uns zusammen mit den anderen Organisationen, die die Interessen der Betroffenen vertreten, dagegen zur Wehr setzen.â |