Das “Elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch” ist eindeutig: die Bundesregierung hat beschlossen, das ab 01. Juli 2022 nur noch wiederholte Meldepflichtverletzungen zu Leistungskürzungen in Höhe von maximal 10 Prozent des Hartz IV-Regelsatzes führen dürfen. Die BA hat allerdings eine gegenteilig lautende Weisung herausgegeben. |