21. November 2017 / Dr. Monika Hörig / (02 28) 77 21 12
Presseamt der Stadt Bonn
BN - Sachlichkeit in die Diskussion um eine mögliche Asbestbelastung am Standort Adelheidisstraße der Realschule Beuel will die Schulverwaltung mit einem Elternbrief und einer Informationsveranstaltung bringen. Das Schreiben ist am Dienstag, 21. November, verschickt worden, es enthält eine Einladung für Freitag, 24. November, in die Realschule Beuel.
Auslöser der aktuellen Diskussion um mögliche asbesthaltige Wandputze war der Wunsch, Löcher zu bohren, um Regale in Klassen anzubringen. Dieser Wunsch an den Hausmeister wurde dahingehend beantwortet, dass für das Bohren von Löchern eine Spezialfirma beauftragt werden müsse, weil bei Bauwerken dieses Alters Schadstoffe nicht ausgeschlossen werden können. "Es steht zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht fest, ob am Schulstandort Adelheidisstraße asbesthaltige Wandputze verbaut worden sind", stellt Schulamtsleiter Hubert Zelmanski klar. Das Thema "Asbest in Wandputzen" sei eine vergleichsweise neue Thematik. Wie damit umgegangen werden solle, werde seit etwa 2011 zwischen den Fachleuten erörtert. Auslöser waren positive Funde in Wandputz und Spachtelmassen in Schulgebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg. Nach Einschätzung des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) ist eine Asbestbelastung nicht sehr wahrscheinlich, da die Gebäude um 2005 umfassend saniert worden sind. Zu dem Zeitpunkt war die Verwendung von Asbest bereits verboten.
Laut SGB hat es nach 2010 keine umfangreichen Arbeiten am Schulstandort Adelheidisstraße 56 gegeben, so dass der Putz an der Schule auch noch nicht beprobt wurde. Zelmanski: "Wegen der unklaren Sachlage hat der Hausmeister zu Recht darauf verwiesen, dass Bohrungen vorsorglich nur durch eine Fachfirma erfolgen können
Um Klarheit zu schaffen, werden am Mittwoch, 22. November, 75 Putzproben (15 Mischproben an fünf Entnahmestellen) genommen. Außerdem wird in zwei Räumen die Raumluft auf Asbest untersucht. Die sogenannte Asbestwiederbewertung wird ebenfalls am 22. November stattfinden. Die Verwaltung hat angekündigt, am Freitag, 24. November erste Ergebnisse der Untersuchung vorzulegen.
Asbesthaltige Produkte am Standort Adelheidisstraße 56 – Schadstoffdatenbank
Im Zuge einer umfänglichen Schadstoffdiskussion an Bonner Schulen vor rund zehn Jahren (u.a. PCB, Asbest u.a.) sind alle Schulgebäude in Trägerschaft der Stadt Bonn durch externe Gutachter begangen worden. Die Ergebnisse dieser Begehungen wurden im Sinne größtmöglicher Transparenz in der öffentlich zugänglichen Schadstoffdatenbank des Städtischen Gebäudemanagements hinterlegt. Hinsichtlich des Schadstoffes "Asbest" orientieren sich die Empfehlungen der Gutachter an der sog. Asbestrichtlinie, die entsprechende Einstufungen vorsieht und Handlungsempfehlungen ausweist.
Für den Schulstandort Adelheidisstraße 56 weist die Schadstoffdatenbank auf der Grundlage einer gutachterlichen Feststellung vom 4. März 2010 (Begehung am 10. Februar 2010) einen Zuluftkanal aus Asbestzement im Hauptgebäude sowie Wandabdeckungen aus Asbestzement in der Turnhalle aus.
In beiden Fällen handelt es sich um sogenannte fest gebundene Asbestprodukte. Der Zustand war in Ordnung. Bei etwaigen Arbeiten an den jeweiligen Anlagen sind besondere Sicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung der technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)zu beachten.
Darüber hinaus sollen eine Brandschutztür im Kellergeschoss, Flanschverbindungen der Heizungsanlage im Kellergeschoss und die Brandschutzverkleidung der Varielgebäude gemäß Asbestrichtlinie unter regelmäßiger Beobachtung stehen. Bei der Begehung in 2010 wurde der Zustand als "in Ordnung" beschrieben. Eine Wiederbewertung des Zustandes sollte innerhalb von fünf Jahren erfolgen, ist aber aus Kapazitätsgründen nicht ausgeführt worden.
Die Begutachtung dieser drei Produkte und die Wiederbewertung findet nun am Mittwoch, 22. November durch das beauftragte Gutachterbüro statt.
Das Städtische Gebäudemanagement wird in Begleitung des externen Schadstoffgutachters, Dr. Gerd Zwiener, der die Stadt Bonn seit 2013 in Fragen "Asbesthaltige Wandputze" berät, erste Ergebnisse der Untersuchungen vorlegen.
Hintergrund
In Abstimmung mit dem seinerzeit beauftragen Schadstoffgutachter Dr. Zwiener sind alle Schulleiterinnen und Schulleiter der städtischen Schulen im August 2013 über das Thema u.a. wie folgt inhaltlich informiert worden:
Wie ist die Gefährlichkeit zu beurteilen?
Bei den Wandputzen und Spachtelmassen, denen Asbest beigemischt wurde, handelt es sich nicht um schwach gebundenen, sondern um festgebundenen Asbest. Nur bei Zerstörung der Wandflächen, z.B. durch massive Eingriffe, z.B. wenn neue Türen gebrochen werden, können Belastungen der Umgebungsluft entstehen, weshalb in diesen Fällen immer unter Beachtung der technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) gearbeitet wird. Wenn ein Bohrloch oder ein Nagel in eine Wand mit asbesthaltigem Putz oder Spachtelmasse angebracht bzw. eingeschlagen werden, sind theoretisch Verunreinigungen der Umgebung nicht mit Sicherheit auszuschließen. Dies gilt auch bei unbeabsichtigten Beschädigungen.
Welche Gebäude sind betroffen?
Auf Grund der Verwendung asbesthaltiger Produkte bis zum Ende der 1980er Jahre ist davon aus zu gehen, dass alle Gebäude, die zwischen 1950 und 1991 errichtet wurden, potentiell Wände mit asbesthaltigem Putz aufweisen können.
Da in diesen Jahren asbesthaltige Putze oder Spachtelmassen aber auch nach Reparaturen eingesetzt worden sind, ist nicht auszuschließen, dass ebenso in älteren Gebäuden in Einzelfällen positive Befunde erwartet werden können.
Die Verwendung asbesthaltiger Putze und Spachtelmassen kann für Gebäude mit Baujahr nach 1991 weitestgehend ausgeschlossen werden.
Was ist aktuell zu beachten?
Bei Gebäudeteilen, in denen asbesthaltiger Wandputz verwendet wurde, sowie bei noch unklarer Sachlage müssen Beschädigungen der Wandflächen unterbleiben. Dies gilt vorsorglich auch für kleine Beschädigungen, wie Nägel einschlagen und kleine Bohrlöcher, obwohl alle Luftmessungen gezeigt haben dass im Alltagsbetrieb auch bei asbesthaltigen Wandputzen keine zusätzlichen Fasern in die Raumluft gelangen.
Wir haben daher die herzliche Bitte, Schülerinnen und Schüler, die Kollegien und die Hausmeister anzuhalten, dass keine verhaltensbedingten Beschädigungen entstehen können und bis auf weiteres auch nicht selbständig Nägel eingeschlagen oder Bohrungen vorgenommen werden.
Bei unabweisbaren Reparaturmaßnahmen hat das SGB seither die vom Sachverständigen empfohlenen Vorgehensweisen zugrunde gelegt.
Bitte beachten Sie, dass die Informationsveranstaltung am Freitag nicht öffentlich ist, wir werden Sie über die Ergebnisse der Beprobung informieren.
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
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