06. Februar 2017 / Markus Schmitz / 0228 - 77 24 64
Presseamt der Stadt Bonn

Rat beschließt Änderungen beim Parken

BN - Der Rat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 2. Februar 2017, verschiedene Änderungen in der Parkgebührenordnung beschlossen. So können Elektroautos mit E-Kennzeichen künftig auf städtischen Parkplätzen kostenfrei parken. Im Umfeld des WorldCCBonn wurde zudem die Gebührenpflicht bis 23 Uhr verlängert. Und in Godesberg sind neue Flächen in die Parkraumbewirtschaftung aufgenommen worden.


Den Grundsatzbeschluss zum kostenfreien Parken für Autos mit E-Kennzeichen hatte der Rat bereits im vergangenen Herbst gefasst. Dieser wird nun mit der Aufnahme entsprechender Bestimmungen in die Parkgebührenordnung umgesetzt. Fahrzeuge im Sinne der Paragrafen 1 und 2 des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 parken demnach auf städtischen Parkplätzen kostenfrei. Der Parkscheinautomat muss nicht bedient werden; stattdessen ist die Parkscheibe auszulegen. Die Höchstparkdauer gilt jedoch auch für Elektrofahrzeuge.


Außerdem werden mit der neuen Gebührenordnung die Parkplätze an der ehemaligen chinesischen Botschaft und vor dem Kurfürstenbad in die Parkraumbewirtschaftung einbezogen. Damit wurde ein Auftrag der Bezirksvertretung Bad Godesberg umgesetzt. Die Plätze wurden der günstigsten Tarifzone 3 zugeordnet, in der die Parkgebühr 60 Cent pro halbe Stunde beträgt. Die 55 Plätze südlich des Kurfürstenbades konnte man bisher mit Parkscheibe nutzen. Auf den 40 Plätzen an der ehemaligen chinesischen Botschaft war das Parken bislang kostenfrei.


Ebenfalls neu geregelt wurde das Parken im Umfeld des WorldCCBonn. Dort endet künftig die Gebührenpflicht erst um 23 Uhr statt bislang um 17 Uhr. Dadurch soll sichergestellt werden, dass für Bewohner mit Bewohnerparkausweis auch abends ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Dies war seit der Eröffnung des Hotels am WorldCCBonn mit Restaurant und Varieté-Theater nicht mehr der Fall, weil deren Gäste bevorzugt die ab 17 Uhr kostenfreien Parkplätze statt des Parkhauses nutzten.


Hintergrund Elektromobilitätskonzept


Das vom Bund beschlossene Elektromobilitätsgesetz erlaubt es, Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr zu bevorzugen. Ziel des Gesetzes ist es, die Lärm- und Abgasbelastung in den Städten zu verringern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Ein E-Kennzeichen erhalten Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch, mit Wasserstoff, Ethanol oder Methanol betrieben werden. Dies gilt auch für Hybridautos, wenn sie von außen aufladbar sind und nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro 100 Kilometer ausstoßen oder ihre Reichweite rein elektrisch mindestens 40 Kilometer (bis Ende 2017: 30 Kilometer) beträgt.


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