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Ehemaliger KZ-Wachmann während Ermittlungen gestorben Posted: 08 Oct 2021 08:17 AM PDT Gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager der Nationalsozialisten in Flossenbürg wird es keinen Prozess mehr geben. Der Mann sei im Alter von knapp 97 Jahren gestorben, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Weiden am Freitag mit. Gegen den Mann war wegen seiner Tätigkeit in dem Lager wegen Beihilfe zum Mord ermittelt worden. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk über den Tod des Mannes berichtet. Es gebe keine weiteren Ermittlungen gegen einen Bediensteten des Flossenbürger Lagers, sagte der Sprecher. Die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Fälle bekannt würden, werde wegen des hohen Alters der Beteiligten immer geringer. In Flossenbürg (Landkreis Neustadt an der Waldnaab) waren unter der Herrschaft der Nationalsozialisten rund 100.000 Menschen inhaftiert. Tausende wurden zu harter Zwangsarbeit eingesetzt, viele starben. Nach Angaben der KZ-Gedenkstätte fielen alleine 2500 Menschen im Lager den systematischen Tötungen der SS zum Opfer. Im brandenburgischen Neuruppin läuft derzeit unter großer internationaler Beachtung ein Prozess gegen einen 100 Jahre alten Wachmann des ehemaligen Konzentrationslagers in Sachsenhausen. Auch ihm wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen. (dpa/lby) This posting includes an audio/video/photo media file: Download Now |
Goldenes Oktoberwochenende in Sicht Posted: 08 Oct 2021 08:13 AM PDT Das Wochenende wird vielerorts sonnig werden, danach geht es wechselhaft und kühler weiter. Deutschland erwartet ein goldenes Oktoberwochenende mit viel Sonnenschein in großen Teilen des Landes. Das ruhige Hochdruckwetter im Herbst bringt nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) aber auch Nebel mit sich. Von Nebelfeldern bis in den Tag hinein seien besonders einige Flusstäler an den Mittelgebirgen betroffen. „Tagsüber zeigt sich das Wochenende aber sonst von seiner sonnigen Seite“, sagt Meteorologe Tobias Reinartz. Samstag sollen die Höchsttemperaturen bei 14 bis 18 Grad liegen. Etwas zögerlich löse sich der Nebel noch über der Mitte und dem südlichen Alpenrand auf, ansonsten werde es sehr freundlich. Auch am Sonntag sagt der DWD außer ein paar harmlosen Wolken viel Sonnenschein voraus – bei Höchsttemperaturen von 10 bis 17 Grad. Anders sieht es dagegen in den Nächten aus: „Die werden ziemlich frisch“, sagt der Meteorologe. Die Temperaturen fallen vielerorts in den Frostbereich. Auch der Start in die neue Woche kann mit dem freundlichen Wetter vom Wochenende nicht mehr mithalten. Ein Tiefdruckgebiet steuert ab Montag Deutschland an und bringt viele Wolken und Regen mit. (dpa) This posting includes an audio/video/photo media file: Download Now |
Mann tot in Regensburger Wohnung gefunden Posted: 08 Oct 2021 06:27 AM PDT Wegen dringenden Tatverdachts eines Tötungsdelikts wird gegen den 52-jährigen Mitbewohner eines tot gefundenen Mannes in Regensburg ermittelt. Der Tatverdächtige wurde am Freitag mit einem Unterbringungsbefehl in eine Fachklinik gebracht, wie die Polizei mitteilte. Eine Betreuerin hatte am Donnerstag die Leiche des 64 Jahre alten Mannes in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen entdeckt. Der 52-jährige Mitbewohner wurde noch am gleichen Tag vorläufig festgenommen. Die Leiche, die deutliche Schnitt- und Stichverletzungen aufweise, werde nun obduziert, teilte die Polizei am Freitag mit. Mit Ergebnissen sei nicht vor Montag zu rechnen. (dpa/lby) This posting includes an audio/video/photo media file: Download Now |
Schärfere Bußgelder für Verkehrssünder Posted: 08 Oct 2021 05:54 AM PDT Raserinnen und Raser müssen sich künftig in Acht nehmen. Für Raser und Falschparker wird es teurer. Das beschloss der Bundesrat bei seiner Sitzung am Freitag. Wer sein Auto im Halteverbot abstellt, muss mit Knöllchen von bis zu 55 Euro statt bisher 15 Euro rechnen. Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt 35 bald 70 Euro. Wer eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuparkt, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. Damit und mit weiteren Verschärfungen soll die Verkehrssicherheit erhöht werden um Radfahrerinnen und -fahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger besser zu schützen. Alle Änderungen im BußgeldkatalogAutofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden. Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter. Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen. Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge. Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.Außerdem bestimmte die Länderkammer am Freitag einen neuen Präsidenten: Zum ersten Mal wird ab November ein Politiker der Linken den Vorsitz übernehmen. Der Bundesrat wählte am Freitag einstimmig den Ministerpräsidenten von Thüringen, Bodo Ramelow, in das vierthöchste Amt im Staat nach Bundespräsident, Bundestagspräsident und Bundeskanzler. (dpa) This posting includes an audio/video/photo media file: Download Now |
Pannenhelfer wird zu Falschfahrer Posted: 08 Oct 2021 05:46 AM PDT Weil er seiner Mutter Starthilfe geben wollte, hat ein Autofahrer bei Nürnberg mitten auf der Schnellstraße gewendet und ist entgegen der Fahrtrichtung gefahren. Die Mutter war zuvor auf der Südwesttangente Richtung Feucht auf Höhe der Anschlussstelle Schweinau wegen einer leeren Batterie mit ihrem Wagen liegen geblieben, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Der Sohn kam am Donnerstagabend mit seinem Auto und fuhr zunächst regulär auf die Südwesttangente auf. Anschließend wendete er und fuhr auf dem Seitenstreifen entgegen der Fahrtrichtung zu seiner Mutter. Den Falschfahrer erwartet nun wegen dieser laut Polizei „extrem gefährlichen“ Aktion eine Geldbuße. (dpa/lby) This posting includes an audio/video/photo media file: Download Now |
Österreichs Grüne gehen immer mehr auf Distanz zu Kurz Posted: 08 Oct 2021 03:09 AM PDT Kanzler Kurz hat trotz Justizermittlungen nicht vor, zurückzutreten. Seine Partei stützt ihn in der Regierungskrise in Österreich. Der Ball liegt nun bei seinem grünen Koalitionspartner. In Österreich gehen die Grünen immer mehr auf Distanz zu Kanzler Sebastian Kurz. Eine Fortsetzung der Koalition mit der ÖVP sei angesichts der schweren Korruptionsvorwürfe gegen Kurz nur ohne ihn möglich. „Es ist ganz klar, dass so jemand nicht mehr amtsfähig ist“, sagte die grüne Fraktionschefin Sigrid Maurer in Wien. Die ÖVP sei nun aufgefordert, eine untadelige Person zu nominieren, die die bisherige Regierung weiterführen könne. Grünen-Chef und Vize-Kanzler Werner Kogler verwies auf einzelne kritische Stimmen von ÖVP-Spitzenpolitikern gegnüber Kurz. „Das müssen wir mitkalkulieren.“ Bisher allerdings genießt Kurz den Rückhalt durch die Partei. Am Freitag wollten die Grünen in Gesprächen mit den anderen Parteien die Lage sondieren, um einen Ausweg aus der Regierungskrise zu finden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kurz und einige seiner engsten Vertrauten wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Untreue. Das Team soll den Aufstieg von Kurz an die Spitze von Partei und Staat seit 2016 durch aus Steuermitteln bezahlte und geschönte Umfragen abgesichert haben. Alle Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe, die am Mittwoch nach einer Razzia im Bundeskanzleramt bekannt geworden waren. Am kommenden Dienstag will die Opposition bei einer Sondersitzung des Parlaments einen Misstrauensantrag gegen Kurz einbringen. Aufgrund der bisherigen Äußerungen gilt es als wahrscheinlich, dass die Grünen als derzeitiger Koalitionspartner der ÖVP dem Sturz von Kurz zustimmen werden. Die Regierungskrise hat auch zu einer ersten Demonstration geführt. Am Donnerstagabend versammelten sich rund 1000 linke Demonstranten vor der ÖVP-Zentrale in Wien und forderten den Rücktritt des Kanzlers. (dpa) This posting includes an audio/video/photo media file: Download Now |
Jan Josef Liefers schildert Einsatz auf Intensivstation Posted: 08 Oct 2021 02:30 AM PDT Er hat an der Aktion #allemalneschichtmachen teilgenommen. Schauspieler Jan Josef Liefers hat als „Praktikant“ auf der Intensivstation gesehen, wie wichtig der Impfschutz bei Corona ist. Mit teils drastischen Worten hat Schauspieler Jan Josef Liefers von seinem Einsatz auf einer Corona-Intensivstation berichtet. „Alle Covid-Patienten hier auf Intensiv waren schwer erkrankt, dem Tod näher als dem Leben. Alle jung, von 28 bis 48 Jahre alt. Alle ungeimpft“, schrieb der 57 Jahre alte Tatort-Star in einem Gastbeitrag, der am Freitag bei „bild.de“ zu lesen war. „Auch die beiden hochschwangeren Frauen, deren Kinder per Not-OP geholt wurden und leben, während die Mütter es nicht geschafft haben, wie ich inzwischen weiß.“ Der „Tatort“-Star hatte sich im Frühjahr an der Aktion #allesdichtmachen beteiligt, bei der Dutzende Film- und Fernsehschauspieler mit ironisch-satirischen Clips die Coronapolitik in Deutschland kommentiert hatten. Nach heftiger Kritik kündigte Liefers in einem Streitgespräch mit Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an, sich bei der Gegenaktion #allemalneschichtmachen angemeldet zu haben. Die Medizin-Bloggerin „Doc Caro“ hatte die Schauspieler aufgerufen, für eine Schicht im Rettungsdienst oder auf einer Intensivstation mitzuarbeiten. Liefers‘ Angaben zufolge liegt sein Einsatz als „Praktikant“ bereits zwei Wochen zurück. „Helfen konnte ich nicht viel, nur beim Umlagern konnte ich mich nützlich machen, eingepackt in zusätzliche Schutzkleidung, mit FFP2-Maske und einer Art Taucherbrille auf den Augen.“ Warum es manche so schwer treffe, sei noch unklar, schrieb Liefers. „Allerdings, da waren sich Pfleger wie Ärzte einig, wäre keiner hier gelandet mit einer Impfung.“ Direkt zum Impfen aufrufen wollte Liefers nicht: „Ist das nun doch ein Impfaufruf? Tja, was soll ich sagen? Ich befürworte die Impfung Erwachsener, absolut klarer Fall. Aber ich gebe keine medizinischen Ratschläge, ich erzähle hier nur meine Geschichte. Die Entscheidung liegt bei jedem selbst.“ Seinem Beitrag bei „bild.de“ lässt sich entnehmen, dass er sich einen mRNA-Impfstoff verabreichen ließ. Liefers schließt mit den Worten: „Wenn ich nun zurückdenke an meinen Tag auf der ITS und daran, wie die seltsame und bisweilen unbarmherzige Lotterie des Lebens für die Sieben dort ausgegangen ist, dann weiß ich jedenfalls, ich habe keinen Fehler gemacht.“ (dpa) This posting includes an audio/video/photo media file: Download Now |
Bayern geht gegen Urteil zu Ausgangsbeschränkungen in Revision Posted: 08 Oct 2021 12:01 AM PDT Waren die strengen Vorgaben im Pandemie-Frühjahr 2020 unzulässig? Bayerns Verwaltungsgerichtshof findet ja und sorgt mit einem Urteil für Aufsehen. Zu Unrecht, findet die Staatsregierung. Online werden dagegen längst politische Folgen gefordert. Bayerns Staatsregierung will das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen nicht akzeptieren. „Wir sind davon überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns in der ersten Welle der Pandemie ein wirksames und richtiges Mittel waren“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Daher gehe man jetzt in Revision – zuständig ist dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Anfang der Woche hatten die Verwaltungsrichter in Ansbach für viele überraschend die strengen Corona-Maßnahmen im Freistaat im Frühjahr 2020 für unzulässig erklärt. Die Richter bemängelten insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. „Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet“, erläuterte VGH-Sprecher Andreas Spiegel die Entscheidung. Mehrere Medien hatten über den VGH-Beschluss berichtet (Az. 20 N 20.767). Holetschek und die CSU-Freie-Wähler-Koalition sieht das anders: „Eine Vielzahl an Gerichtsentscheidungen hat bereits bestätigt, dass unser Weg ein rechtskonformer war. Klar ist: Wir mussten damals schnell und entschlossen handeln, in einer Situation, in der es noch wenig Erfahrung im Umgang mit dem Coronavirus gab.“ Zudem sei die Testinfrastruktur noch deutlich weniger ausgebaut gewesen und ein Impfstoff gegen das Virus habe noch in weiter Ferne gelegen. „Unser Kurs wurde von fast allen Parteien im Landtag mitgetragen. Das alles gilt es bei der Bewertung zu berücksichtigen“, betonte Holetschek. In dem Verfahren ging es um die Ende März 2020 erlassene Infektionsschutzmaßnahmeverordnung. Darin war festgelegt, dass das Haus „nur bei Vorliegen triftiger Gründe“ verlassen werden durfte. Als triftige Gründe waren beispielsweise die Berufsausübung, Einkäufe, Sport und Bewegung im Freien oder das Gassigehen definiert. Einerseits bemängelte der VGH, dass die Staatsregierung bei der Veröffentlichung der Verordnung Formfehler begangen habe. Darüber hinaus war die Ausgangsbeschränkung für die Richter aber auch unverhältnismäßig. Auch, weil Bayern über die damaligen Bund-Länder-Beschlüsse zu weit hinausging. Zwar habe der Freistaat damals eine schlechtere epidemiologische Lage gehabt. „Diese bedrohlichere Lage spiegelte sich allerdings im ganzen süddeutschen Raum wider“, heißt es in dem VGH-Beschluss. Nach Ansicht der Richter hätte es Möglichkeiten gegeben, die Bund-Länder-Vorgabe in Bayern zu verschärfen, ohne gleich eine generelle Ausgangsbeschränkung festzulegen. Nach der bundesweiten Vorgabe durften sich die Menschen mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts in der Öffentlichkeit treffen. Der VGH meint, es hätte gereicht, in Bayern diesen Kontakt zu verbieten, ohne gleich das Verlassen des eigenen Hauses zu untersagen. Nach Ansicht der Richter sei es für die Pandemie letztlich „unbedeutend“, ob jemand allein oder mit den Angehörigen aus seinem Haushalt im Freien einfach nur verweilen wollte. Tatsächlich gab es damals viele Diskussionen darüber, ob man sich beispielsweise noch auf einer Parkbank niederlassen darf. Rund eine Woche nach Inkrafttreten der Vorschrift stellte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) klar, dass man sich durchaus im Rahmen eines erlaubten Spaziergangs auch einmal hinsetzen dürfe. Bereits damals hatte die strenge Auslegung für massive Kritik gesorgt. In den sozialen Netzwerken entbrannte in dieser Woche eine kontroverse Debatte über die politischen Folgen des Urteils. Unter dem Hashtag #söderrücktritt entluden alleine bis Donnerstagabend mehr als 7700 Kritiker ihren Frust über die bayerische Corona-Politik und forderten vielfach auch den Rücktritt von Ministerpräsident Markus Söder (CSU). (dpa/lby) This posting includes an audio/video/photo media file: Download Now |
EU-Recht verstößt teils gegen polnische Verfassung Posted: 07 Oct 2021 11:56 PM PDT Im Streit zwischen Warschau und Brüssel über Polens Justizreform droht eine neue Eskalationsstufe. Polens Verfassungsgericht entscheidet: Bestandteile des EU-Rechts verstoßen gegen die Verfassung des Landes. Immer wieder hatte Polens Verfassungsgericht seine Entscheidung zu der brisanten Frage vertagt: Was hat Vorrang – nationales Recht oder EU-Recht? Die Richter ließen die Katze aus dem Sack: Teile des EU-Rechts seien nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar, urteilten sie. „Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (…) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt“, hieß es. Damit wird der Konflikt zwischen der EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts überwacht, und Polen über die dortigen Justizreformen kräftig befeuert. Die Brüsseler Behörde stellte sogleich klar, dass man an den Grundprinzipien der europäischen Rechtsordnung festhalte: EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht. Alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seien für die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten bindend. Man werde das Urteil nun im Detail analysieren und dann über weitere Schritte entscheiden. „Die Kommission wird nicht zögern, von ihren Befugnissen gemäß der Verträge Gebrauch zu machen und eine einheitliche Anwendung und die Integrität des EU-Rechts zu gewährleisten.“ Welche Reaktion das konkret sein könnte, ließ auch EU-Justizkommissar Didier Reynders bei einer Pressekonferenz in Brüssel offen. Er stellte jedoch in Aussicht, dass sie schnell kommen könnte – binnen Tagen oder Wochen. Andere Politiker wurden deutlicher: „Das Urteil hat historische Ausmaße“, sagte die Vize-Präsidentin des Europaparlaments, Katarina Barley (SPD). Polen könne sich damit nach Belieben von den gemeinsam vereinbarten europäischen Regeln verabschieden. Entsetzt zeigte sich auch der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn. „Das Urteil macht die Grundidee der europäischen Integration kaputt“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Es dürfe kein EU-Geld mehr in Länder fließen, die aus der europäischen Rechtsordnung ausscheren. Tatsächlich könnte die EU-Kommission nach dem Urteil ein neues Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Staaten auf den Weg bringen, das zur Kürzung der EU-Mittel für Polen führen könnte. Auch milliardenschwere EU-Corona-Hilfen für Polen sind wegen Rechtsstaatlichkeitsbedenken bislang nicht freigeben. In dem Verfahren vor dem polnischen Verfassungsgericht ging es konkret darum, ob Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das Gericht gebeten, ein Urteil des EuGH vom 2. März 2021 zu überprüfen. In dem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt. Laut EuGH könnte das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen gegen EU-Recht verstoßen. Dies würde bedeuten, dass der EuGH Polen zwingen könnte, Teile der umstrittenen Justizreform aufzuheben. „Die Organe der EU handeln außerhalb der Grenzen der Kompetenz, die ihnen von Polen zuerkannt wird“, sagte Przylebska bei der Urteilsverkündung. Der mächtige PiS-Vorsitzende und polnische Vize-Regierungschef Kaczynski triumphierte nach der Urteilsverkündung, die EU habe in Sachen Justizwesen „nichts zu sagen“ und in bestimmten Sphären eben nicht das Recht, sich einzumischen. „Die Priorität des Verfassungsrechts über anderen gesetzlichen Quellen ergibt sich buchstäblich aus der Verfassung Polens“, schrieb Regierungssprecher Piotr Müller auf Twitter. Vertreter der polnischen Opposition werteten das Urteil als Zeichen dafür, dass die PiS Polen aus der EU führen will. „Die Nicht-Anerkennung von EuGH-Urteilen ist de facto der Weg zum Polexit“, schrieb Borys Budka vom liberalkonservativen Oppositionsbündnis Bürgerkoalition. Polen könne EU-Hilfen im Umfang von Milliarden verlieren, befürchtete Budka. Konsequenzen forderte nicht nur Luxemburgs Außenminister Asselborn, sondern auch der EU-Parlamentspräsident David Sassoli. Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts dürfe nicht ohne Folgen bleiben, schrieb er auf Twitter – und forderte die EU-Kommission auf, „die nötigen Schritte“ einzuleiten. (dpa) This posting includes an audio/video/photo media file: Download Now |
Großübung für Rettungsdienst und Feuerwehr Posted: 07 Oct 2021 11:49 PM PDT In Erbendorf gibt es am Samstagnachmittag eine Großübung. Rettungsdienst und Feuerwehr werden dort aus- und weitergebildet. Geübt wird auf der noch nicht für den Verkehr freigegebenen Neubaustrecke der B299, Erbendorf Richtung Hessenreuth. An der Übung beteiligen sich die zuständigen Feuerwehren, die Hilfsorganisationen mit den Fahrzeugen des Sonderbedarf, die Polizei und die DRF Luftrettung mit einem eigens hierfür bereitgestellten Ersatz-Hubschrauber. Die Übung dauert voraussichtlich bis 16:30 Uhr. This posting includes an audio/video/photo media file: Download Now |
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