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BGH-Urteil: Leihmutter ist auch rechtlich die Mutter Posted: 23 Apr 2019 06:13 AM PDT Ein deutsches Ehepaar wünscht sich ein Kind. Eine ukrainische Leihmutter bringt es zur Welt. Welche Frau ist offiziell die Mutter? Eine Frau, die mit Hilfe einer ukrainischen Leihmutter ein Kind bekommen hat, kann sich auf dem deutschen Standesamt nicht als Mutter eintragen lassen. Nach deutschem Recht ist das die Ukrainerin, wie aus einem nun veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht. Der Wunschmutter bleibt damit nur die Adoption (Az. XII ZB 530/17). Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Manche versuchen deshalb, sich ihren Kinderwunsch im Ausland zu erfüllen. So auch das Paar in dem BGH-Fall. In der Ukraine finden die beiden eine Frau, die bereit ist, ihnen ein Kind auszutragen. Sperma und Eizelle stammen von den Deutschen, genetisch sind also sie die Eltern. Ende 2015 kommt das Kind in der ukrainischen Hauptstadt Kiew zur Welt. Zuerst läuft alles nach Plan. Noch vor der Geburt hat der Mann bei der Deutschen Botschaft die Vaterschaft anerkannt. Die Leihmutter gibt eine Erklärung ab, dass sie nicht die richtige Mutter ist. Also registriert das ukrainische Standesamt die Deutschen als Eltern. Aber die deutschen Behörden spielen nicht mit. Wegen der ukrainischen Geburtsurkunde glauben sie zwar zuerst die Geschichte von einer Geburt im Ausland. Aber später kommt heraus, dass es eine Leihmutter gab. Das Amtsgericht Dortmund weist das Standesamt an, diese Frau als Mutter zu registrieren. Denn nach deutschem Recht ist das immer die Frau, die das Kind geboren hat. Vor dem Oberlandesgericht Hamm in Westfalen wehren sich die Eltern erfolglos. Sie hoffen auf den BGH – vergeblich. Dabei haben die obersten Familienrichter in Karlsruhe ganz ähnliche Konstellationen im Einzelfall schon nachträglich anerkannt. 2014 dürfen zwei schwule Lebenspartner aus Berlin offiziell Eltern ihres in Kalifornien geborenen Kindes werden. Auch ihnen hat eine Leihmutter das Kind ausgetragen. Der Samen kommt von einem der Männer, die Eizelle ist gespendet. Genauso entscheidet der BGH 2018 bei Zwillingen, die eine Leihmutter im US-Bundesstaat Colorado nach einer Eizellspende geboren hat: Die deutsche Mutter wird anerkannt, obwohl die Kinder genetisch nur von ihrem Mann abstammen. Der entscheidende Unterschied: In beiden Fällen hatten US-Gerichte die Elternschaft der deutschen Paare noch vor der Geburt bestätigt. Der BGH erkennt diese Entscheidungen an, obwohl die Rechtslage hier eine andere ist. Zum Wohl der betroffenen Kinder, wie es in beiden Beschlüssen heißt: Ein “hinkendes Verwandtschaftsverhältnis” soll ihnen erspart bleiben – also dass sie nach deutschem Recht eine Mutter haben, die es nach amerikanischem Urteil nicht gibt. Damals spielt für die Richter auch eine Rolle, “dass die Wunscheltern anders als die Leihmutter die Elternstellung einnehmen und dem Kind die für seine gedeihliche Entwicklung nötige Zuwendung zuteil werden lassen wollen”. Die Anerkennung der amerikanischen Urteile dürfe deshalb auch nicht mit dem Hintergedanken verweigert werden, dass nicht noch mehr Paare das deutsche Verbot im Ausland umgehen sollen. Der aktuelle Fall ist allerdings anders gelagert. Denn hier gibt es keine ukrainische Gerichtsentscheidung, sondern nur eine Eintragung beim Standesamt. Daran sieht sich der BGH nicht gebunden. Die “bloße Registrierung in der Ukraine” sei “nicht maßgeblich”, heißt es. Die Richter hatten deshalb selbst zu prüfen, ob die Abstammung nach ukrainischem oder nach deutschem Recht zu beurteilen ist. Weil das Kind kurz nach der Geburt nach Deutschland gebracht wurde und seitdem hier lebt, entscheiden sie sich für den zweiten Weg. Demnach ist die Leihmutter die Mutter – denn sie hat das Kind zur Welt gebracht. Mit dem entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch habe der Gesetzgeber eine bewusste Entscheidung getroffen, schreiben die Richter zur Begründung. Dass die Leihmutter das Kind gar nicht haben möchte, sei deshalb “nicht ausschlaggebend”. (dpa) |
In vielen Regionen herrscht akute Waldbrandgefahr Posted: 23 Apr 2019 05:42 AM PDT Das Wetter präsentiert sich frühlingshaft, Regen ist Mangelware. Doch während sich die Besitzer von Biergärten und Strandcafes freuen, wächst andernorts die Sorge vor Waldbränden. Ein Bundesland hat nun flächendeckend die höchste Warnstufe ausgerufen. Wegen akuter Waldbrandgefahr herrscht in vielen Regionen Deutschlands inzwischen die höchste Warnstufe. Das Umweltministerium in Brandenburg rief nun auch flächendeckend für das Bundesland die Stufe 5 aus. Der Waldbrandgefahren-Index des Deutschen Wetterdienstes (DWD) markierte darüber hinaus den Süden Mecklenburg-Vorpommerns, das nördliche Sachsen, den Osten Sachsen-Anhalts sowie die Region um das niedersächsische Celle als sehr stark gefährdet. In Spremberg bei Cottbus brannten in der Nacht zu Dienstag 4,5 Hektar, wie der Waldbrandschutzbeauftragte Raimund Engel sagte. Das Feuer sei kurz vor Mitternacht gemeldet worden und in den frühen Morgenstunden gelöscht. Probleme mit Bränden gab es aber auch zum Beispiel in Bayern. In Hersbruck östlich von Nürnberg geriet am Ostermontag ein 1 Hektar großes Waldstück in Flammen. Weil die Fläche schwer zugänglich war, stellten Landwirte ihre Güllefässer für den Wassertransport zur Verfügung, wie Kreisbrandrat Norbert Thiel sagte. (dpa) |
Einigung in Prozess um Prügelattacke: Angeklagte gestehen Posted: 23 Apr 2019 03:59 AM PDT Im Prozess um die Prügelattacke von vier Jugendlichen auf Passanten in Amberg haben sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Strafmaße geeinigt. Im Gegenzug dazu sollten die Angeklagten ein Geständnis ablegen. Die vier jungen Männer im Alter von 17 bis 19 Jahren ließen ihre Anwälte daraufhin am Dienstag vor dem Amtsgericht Amberg Erklärungen verlesen, in denen sie die Taten jeweils zugaben und bedauerten. Die Strafen sollen bei zwei Angeklagten im Bereich von mehreren Monaten liegen, möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Für einen Angeklagten geht es um eine Strafe von ein bis anderthalb Jahren. Dem Vierten droht eine Strafe von mindestens zwei Jahren oder mehr; letztere könnte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Prozess ist damit aber nicht beendet; es wird weiterverhandelt. Ende Dezember hatte das Quartett der Anklage nach in der Vilsstadt wahllos 21 Menschen angegriffen, von denen 15 verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft legt den aus Afghanistan und dem Iran stammenden Angeklagten gefährliche Körperverletzung zur Last, drei von ihnen auch Beleidigung. Die Übergriffe hatten bundesweit eine Debatte über konsequentere Abschiebungen von ausländischen Straftätern nach sich gezogen. Den Ermittlungen nach waren die Angreifer zur Tatzeit erheblich betrunken, drei von ihnen hatten auch andere Drogen konsumiert. Fast 100 Zeugen wurden vernommen und zahlreiche Videoaufnahmen ausgewertet, so dass sich der Tatablauf rekonstruieren ließ. (dpa/lby) |
Schwerer Unfall in Sulzbach-Rosenberg Posted: 22 Apr 2019 11:10 PM PDT Schwerer Verkehrsunfall am Ostersonntag in Sulzbach-Rosenberg. Ein 62-jähriger Autofahrer kam aus bislang unbekannter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum. Der schwerverletzte Mann, der in seinem total demolierten Wagen eingeklemmt war, musste von der Feuerwehr mit einem Rettungsspreizer befreit werden. Er wurde ins Krankenhaus gebracht. |
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