Laden...
Informationen zu Patientenverfügung, Patientenrecht und Sterbehilfe.
Wenn der Newsletter nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.
LEIPZIG. Natriumpentobarbital zur Selbsttötung kann auch ein Mittel zur medizinischen Therapie sein?! Solche Töne galten wohl bisher als „unerhört“. Doch genau dies erklärte u.a. das Leipziger Bundesverwaltungsgericht, nachzulesen in der nunmehr veröffentlichten ausführlichen Begründung zu seinem Urteil vom März. Es geht darin um die Beschwerde gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) der suizidwilligen Bettina K., die sich dann mit Hilfe von DIGNITAS in der Schweiz das Leben genommen hatte. Letztinstanzlich entschieden die Leipziger Richter posthum gegen die Behörde.
Danach durfte und darf das BfArM schwerkranken Sterbewilligen „in extremen Ausnahmefällen" die Erlaubnis zum Kauf tödlicher Arzneimittel nicht verweigern. Die Umsetzung dieser letztinstanzlichen Entscheidung ist nun zwar rechtsstaatlich geboten – dürfte aber in den Sternen stehen.
Das Bundesverwaltungsgerichts entspricht einem einschlägigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Danach darf der staatliche Lebensschutz jedenfalls nicht ausnahmslos und ungeprüft gelten.
Der Leitsatz der Leipziger Urteilsbegründung lautet:
"Ein ausnahmsloses Verbot, Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung zu erwerben, greift in das grundrechtlich geschützte Recht schwer und unheilbar kranker Menschen ein, selbstbestimmt darüber zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt ihr Leben enden soll."
Weiter lesen mit Kommentarmöglichkeit:
https://hpd.de/artikel/toedliche-mittel-letzte-therapie-14443
Diese E-Mail erhalten Sie als Abonnent/in des PV-Newsletters.
Sie finden diese und frühere Ausgaben des Newsletters auch auf unserer Website: http://www.patientenverfuegung.de/newsletter.
Wenn Sie der Newsletter-Redaktion Ihre Wertschätzung zum Ausdruck bringen wollen, dann lassen Sie bitte Ihre Spende der praktischen Arbeit für humanes Sterben zugute kommen: Zum Spendenformular ... Die Newsletter-Redaktion erfährt davon in jedem Fall und wir werden uns in einer E-Mail persönlich bei Ihnen bedanken.
Sollten Sie Fragen oder eigene Beiträge haben, senden Sie uns bitte eine Nachricht.
Dienstanbieter dieser Seite ist der
Humanistische Verband Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 6 MDStV: Gita Neumann
Anschrift:
Humanistischer Verband Deutschlands
Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61–65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
Fax: 030 613904-864
E-Mail: [email protected]
Web: www.hvd-bb.de
Vorstand: Katrin Raczynski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: VR 4672 B
Steuernummer: 27/667/50591
Laden...
Laden...