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Sehr geehrter Herr Do, unser assoziiertes Mitglied Herr Prof. Dr. Madaus (Martin Luther University Halle-Wittenberg) hat einen Beitrag über die Stellung der Insolvenzordnung in anderen Rechtsgebieten publiziert: Vorrang oder Kollision? Die Bedeutung anderer Rechtsgebiete in Insolvenzverfahren Die Insolvenzordnung isoliert das Insolvenzverfahren nicht von anderen Rechtsgebieten. Es schafft keinen geschützten Raum. Zwar wird dem Insolvenzverwalter erlaubt, das Schuldnerunternehmen zu leiten und insofern auch als Arbeitgeber zu agieren. Im Übrigen bleibt er den Anforderungen des Arbeits-, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts aber unterworfen. So macht etwa § 155 InsO deutlich, dass er die handelsrechtlichen Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten zu erfüllen hat. Die Sonderregeln des Insolvenzrechts bleiben punktueller Natur. Den Beitrag und die Diskussion über dieses Thema mit Dr. Rainer Eckert (Veranstalter), Marlies Raschke, Prof. Dr. Lucas Flöther, Prof. Dr. Madaus und Dr. Stefan Sax finden Sie hier. Beste Grüße Ihr Dr. Dieter Körner Cuvilliésstraße 8 81679 München phone +49 89 215 413 - 690 mobile +49 170 1860 015 fax +49 89 215 413 - 699 email [email protected] web www.BRSI.de Amtsgericht München VR 18686 Donner & Reuschel IBAN: DE43 2003 0300 0090 3320 00 BIC: CHDBDEHHXXX | ||
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