
Möchte der Arbeitgeber die Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung ändern und unterscheibt der Arbeitnehmer eine entsprechende Änderung im Arbeitsvertrag, ist er daran gebunden. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen...