
Besteht Todesgefahr, kann ein Erblasser noch ein Nottestament oder "Drei-Zeugen-Testament" errichten. An die Wirksamkeit sind aber strenge Voraussetzungen geknüpft. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nicht immer...