Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 3/2024 vom 08. Februar 2024 |
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| Kampagne | Zeit zu machen | Viele Handwerksunternehmen sehen aktuell ihre Belastungsgrenze erreicht und drängen auf ein Umsteuern. Die Kampagne „Zeit zu machen“ bringt diese Forderungen in die Öffentlichkeit und im Rahmen einer Postkartenaktion direkt ins Kanzleramt. | |
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| Verkehr | Lkw-Maut: Was Betriebe jetzt prüfen sollten | Bislang war es möglich, Fahrzeuge per Ablastung unter die Maut-Grenzen zu bringen. Mit der Ausdehnung der Mautpflicht auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen kommt es künftig allein auf die Gesamtmasse ab Werk an. | |
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| | © Maksym Yemelyanov/Adobe Stock |
DENA-Verzeichnis | BEG: Fachunternehmen benötigen Registrierung | Die novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bringt Änderungen im Antragsprozess. Technische Daten können nur noch durch Fachbetriebe übermittelt werden. Erforderlich ist eine Registrierung bei der Deutschen Energieagentur. | |
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| | © Jenko Ataman/Adobe Stock |
Homepage & Co. | Gefällt mir!? - was für die Nutzung fremder Inhalte rechtlich gilt | Bei der Verwendung fremder Texte, Bilder, Videos oder Musik auf der Firmenwebseite und in sozialen Netzwerken ist Vorsicht geboten, um Abmahnungen zu vermeiden. Ein ZDH-Leitfaden klärt über die wichtigsten Risiken auf. | |
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| Aktuelle Veranstaltungen und Termine | |
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Berufsgenossenschaft | Lohnnachweis: Abgabefrist naht | Noch bis zum 16. Februar haben Arbeitgeber Zeit, den digitalen Lohnnachweis für 2023 bei ihrer Berufsgenossenschaft einzureichen. Wird die Meldefrist versäumt, nimmt die Berufsgenossenschaft eine Schätzung vor. In einer Übersicht geht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung auf die wichtigsten Fragen zur Abgabe des Lohnnachweises ein. | |
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Lohnsteuerbescheinigung 2023 | Arbeitgeber-Steuernummer: Was gilt, wenn nur Minijobber angestellt sind? | In den nächsten Wochen erwarten die Finanzämter sowie die Minijob-Zentrale für die Lohnsteuerbescheinigung 2023 Meldungen der Arbeitgeber über ihre Beschäftigten. Dabei ist eine Arbeitgeber-Steuernummer anzugeben. Selbstständige, die ausschließlich Minijobber beschäftigen, haben keine solche Nummer. Was für sie gilt. Plus: Praxis-Tipps zur Meldung der Steuer-ID. | |
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Umsatzsteuerberichtigung | Soll-Versteuerung: Umsatzsteuerrückerstattung bei Forderungsausfall | Die Arbeit des Handwerkbetriebs beim Kunden ist erledigt und die Umsatzsteuer im Zuge der Soll-Versteuerung beim Finanzamt angemeldet oder überwiesen – doch dann fällt die Kunden-Forderung aus. In solchen Fällen ist die Umsatzsteuerberichtigung notwendig, um das Geld erstattet zu bekommen. Wann eine Forderung als ausgefallen gilt und ein aktuelles Gerichtsurteil. | |
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Einwegkunststofffonds | Neue Plastikabgabe: Das sollten Bäcker und Metzger wissen | Der Kaffeebecher oder die Tüte vom Leberkässemmel – Verpackungen von Speisen und Getränken "to go" landen oft auf Straßen oder in Parks. Ab 2025 müssen die Hersteller solcher Verpackungen in einen Einwegkunststofffonds einzahlen, 2024 beginnt bereits die Registrierung. In einzelnen Fällen sind auch Bäcker und Metzger betroffen. | |
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| Handwerk kompakt-Archiv Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv. | Impressum | Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Telefon: 07121 2412-0 Telefax: 07121 2412-400 E-Mail: [email protected] Internet: www.hwk-reutlingen.de Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertretungsberechtigte Präsident Harald Herrmann Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert (Anschrift wie oben) Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer |
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