Liebe Leserinnen und Leser,
rund zwölf Millionen Menschen in Deutschland haben Heuschnupfen. Ich bin eine davon. Ein sonniges Frühlingswochenende wie das vergangene freut mich einerseits. Andererseits weiß ich, dass die Pollenbelastung stark ansteigen wird. Draußen sein und die ersten wärmenden Sonnenstrahlen des Jahres genießen möchte ich aber trotzdem. Dafür bereite ich mich vor – mit einem Blick in den
Pollenflugkalender: Welche Pflanzen werden in meiner Region besonders aktiv sein? Die Hasel ist dabei mein persönlicher Endgegner. Mit Taschentüchern und Allergietabletten gewappnet, kann ich aber auch einen Tag mit hoher Belastung aushalten. Übrigens: Während der Pollenflugkalender seine Prognosen auf Basis der Vorjahresdaten erstellt, gibt es in Berlin nun eine neue App der Charité: Sie zeigt nahezu in Echtzeit an, welche Pollen unterwegs sind.
Wie „Pollenius“ funktioniert und was die App außerdem kann, hat meine Kollegin Stephanie Morcinek recherchiert.
Die ersten schönen Frühlingstage bergen übrigens noch eine weitere Tücke: die März-Sonne. Sie kann bereits stark genug sein, um Sonnenbrände zu verursachen. Deshalb: Sonnenschutz nicht vergessen! Vor allem das Gesicht und die Kopfhaut sollten eingecremt oder bedeckt werden, insbesondere bei lichtem Haar. Denn die Folgen mangelnden UV-Schutzes sehen wir heute deutlich: Die Hautkrebsfälle steigen – die Diagnose „schwarzer Hautkrebs“ hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Meine Kollegin Rebecca Häfner hat die
Zahlen genauer angeschaut und mit Experten über diese Entwicklung gesprochen.
Eine Sache, die nichts mit dem Wetter zu tun hat, aber gut zu wissen ist, habe ich Ihnen noch mitgebracht. Eine gute Freundin erzählte mir, sie hätte ihren ersten Arbeitstag bei einer neuen Stelle krankheitsbedingt nicht antreten konnte. Als sie sich im neuen Personalbüro krankmeldete, habe sie erfahren, dass sie in den ersten vier Wochen keine Lohnfortzahlung erhalten würde. Zunächst dachte ich, das sei eine unternehmensspezifische Regelung – bis ich gestern auf den Beitrag unserer Rechtsexpertin Dr. Britta Schön stieß:
Krank in der Probezeit – was das fürs Gehalt bedeutet.Lesen Sie selbst.
Eine gesunde Woche ohne Allergien oder Krankheit wünscht