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Einheitliche Regelungen für rechtssichere digitale Fernprüfungen für Bayerns Hochschulen â vielfältige Erfahrungen in der Online-Lehre â keine Sorgen um Prüfungen und BAföG-Bezug
MÃNCHEN. Bayerns Hochschulen haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie intensiv mit der digitalen Lehre und digitalen Prüfungsformaten auseinandergesetzt und diese weiterentwickelt. Das Bayerische Wissenschaftsministerium hat diesen Schub in der Digitalisierung mit mehreren MaÃnahmen unterstützt und sorgt gleichzeitig dafür, dass Studentinnen und Studenten im Freistaat in Corona-Semestern sowohl bezüglich ihres Studienfortschritts als auch finanziell möglichst wenige Nachteile entstehen.
Auf Betreiben von Wissenschaftsminister Sibler konnte im September 2020 ein deutschlandweit einmaliger rechtlicher Rahmen für digitale Prüfungen geschaffen werden. Die zu diesem Zweck erlassene Rechtsverordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen (BayFEV) sorgt seither für einheitliche Regelungen für Bayerns Hochschulen bei der Durchführung von Prüfungen über das Internet. Im Vordergrund stehen dabei ein Wahlrecht für Studentinnen und Studenten zwischen dem analogen oder digitalen Ablegen von Prüfungen sowie Regelungen zum Datenschutz. âBayern leistet mit dieser ersten umfassenden zentralen Normierung elektronischer Fernprüfungen Pionierarbeitâ, so Sibler. Wesentliche Grundsätze, beispielsweise zur Authentifizierung der Prüflinge, zur Videoaufsicht oder zum Umgang mit technischen Störungen, setzen einen klaren Rahmen für Prüferinnen und Prüfer sowie Studentinnen und Studenten an allen Hochschulen des Freistaats â âeine bundesweit bisher einzigartige Regelungâ. Die erlassenen Regeln gelten rückwirkend zum 20. April 2020 für Prüfungen, die elektronisch und ohne Vorgabe eines bestimmten Prüfungsortes durchgeführt werden.Das Wissenschaftsministerium unterstützt die Einrichtung zweier Kompetenzzentren zum weiteren Ausbau digitaler Prüfungsformate an den Hochschulen. An der Technischen Universität München (TUM) entsteht das âBayerische Kompetenzzentrum für Online-Prüfungenâ für die bayerischen Universitäten, an der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HaW) München das âKompetenzzentrum Digitales Prüfenâ für die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Wissenschaftsminister Sibler betonte: âDie Erfahrungen des digitalen Sommersemesters 2020 sind eine wertvolle Grundlage für die weitere Konzeption digitaler Prüfungsformate. Das groÃe Engagement unserer Hochschulen hat es möglich gemacht, in kürzester Zeit viel zu bewegen. Ich bin stolz auf die groÃen Erfolge, die wir im Bereich der Online-Prüfungen gemeinsam erzielen konnten. Diesen Weg will ich zusammen mit unseren Hochschulen konsequent weitergehen. Die neuen Kompetenzzentren sind dabei eine wichtige Säule. Mit ihnen treiben wir den Ausbau digitaler Prüfungsformate voran, mit ihrer Arbeit sind wir noch besser aufgestellt für die digitale Zukunft.âEine Bilanz zum digitalen Sommersemester 2020 der Verantwortlichen an Bayerns Hochschulen sowie Studierendenvertretern hatte bereits gezeigt, dass die kurzfristige Umstellung von Präsenz- auf Onlinelehre gut funktioniert hat. Alle Hochschulen haben die Herausforderung durch die Corona-Krise in einer groÃen Gemeinschaftsleistung gemeistert und wertvolle Erfahrungen gesammelt, auf die auch für das Wintersemester aufgebaut werden konnte.In zwei Förderrunden pro Jahr für die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) mit ihren insgesamt 31 Trägerhochschulen unterstützt das Bayerische Wissenschaftsministerium den Ausbau verschiedener digitaler Lehrangebote.Neben den hochschuldidaktischen Einrichtungen an den einzelnen Hochschulen befassen sich auch hochschulübergreifende Plattformen und Angebote mit der Weiterentwicklung und dem Einsatz digital gestützter Lehrformate, darunter das Netzwerk der hochschuldidaktischen Einrichtungen der bayerischen Universitäten âProfiLehrePlusâ, das Didaktikzentrum der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (DiZ) und die Arbeitsgruppe âDigitalisierung und Lehreâ des Bayerischen Wissenschaftsforums (BayWISS).Wichtig war für Wissenschaftsminister Bernd Sibler zudem, dass sich Studentinnen und Studenten im Freistaat auch im Wintersemester 2020/21 keine Sorgen um Prüfungen und BAföG-Bezug machen müssen. Deshalb soll es eine Verlängerung der Regelungen im Bayerischen Hochschulgesetz geben, die das Wissenschaftsministerium für das digitale Corona-Sommersemester 2020 eingeführt hatte. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wird in Kürze in den Landtag eingebracht. âBereits im Sommer haben wir betont, dass die Hilfen und digitalen Errungenschaften aus dem Sommersemester 2020 bei Bedarf auch auf das aktuelle Wintersemester übertragen werden können, sollte die Dynamik der Corona-Pandemie dies erfordern. Mir ist wichtig: Auch das Wintersemester soll studierbar bleiben. Den Studentinnen und Studenten sollen sowohl bezüglich ihres Studienfortschritts als auch finanziell keine, oder zumindest möglichst wenige, Nachteile entstehen. Eine möglichst hohe Flexibilität und Planungssicherheit stehen für mich an erster Stelleâ, so der Minister. Herzstück der Regelungen vom Sommersemester 2020 war zum einen, dass sich fachsemester- und damit auch regelstudienzeitgebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Damit wurde den Studentinnen und Studenten zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet. Zum anderen wurde durch eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.Â
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Kathrin Gallitz, Pressesprecherin, und Ralf Huber, Sprecher, 089 2186 2681
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