Themen: Fälligkeit der Beiträge, Stundungsantrag, Entschädigung, Hilfspakete, Kurzfristige Beschäftigung, BGM, Betriebsrenten, Patientenverfügung
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  Mental health matters – Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz.

Rund jeder Vierte erkrankt im Laufe seines Lebens an einer psychischen Störung. Ein Großteil dieser Menschen ist im berufstätigen Alter. Neben persönlichen und familiären Auswirkungen, sind auch Fehltage die Folge und verursachen Kosten in Milliardenhöhe für Unternehmen und die gesamte Volkswirtschaft. Umso wichtiger ist die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. Wird eine depressive Erkrankung frühzeitig erkannt, ist sie in den meisten Fällen gut behandelbar.

Die mhplus biete für Ihre Mitarbeiter mit dem Onlinetherapie-Programmen von Selfapy schnelle Unterstützung bei psychischen Erkrankungen - völlig flexibel und ohne Wartezeit.
 
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  Themen der Newsletter-Ausgabe.

Für Ihre Terminplanung.
• Fälligkeit der Beiträge.
• Beiträge.
• Jahresmeldungen.
Sozialversicherung.
• Stundungsantrag für Arbeitgeber - Neuerungen ab 19.05.2020.
• Neues Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Corona.
• Hilfspakete der Bundesregierung für Unternehmen in der Corona-Krise beschlossen
• Kurzfristige Beschäftigung: Vorübergehende Anhebung der Zeitgrenzen.
Arbeitsrecht.
• Recht auf Homeoffice schaffen.
mhplus News
• Einfach doppelt gut.
Allgemeines.
• Entlastung bei Betriebsrenten startet 2020
• Patientenverfügung hinsichtlich Beatmung prüfen.
• Corona - Abstand halten
• Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung.
• Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?

 
 
 
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Fälligkeit der Beiträge.

Die Sozialversicherungsbeiträge für
  • Juni sind am 26.06.2020 fällig.
    Die Beitragsnachweise sind bis zum 24.06.2020 (0 Uhr) einzureichen.
  • Für Juli 2020 sind am 29.07.2020 fällig.
    Die Beitragsnachweise sind bis zum 27.07.2020 (0 Uhr) einzureichen.

Alle Termine für das Jahr 2020 finden Sie hier:
 
  Fälligkeitstermine
 
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  Beiträge.

Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Der 24. und der 31. Dezember sind ebenfalls sogenannte Bankfeiertage.

Die Beitragsnachweise müssen der mhplus spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die mhplus am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die Krankenkasse Ihre Beitragsschuld.
 
 
     
 
  Jahresmeldungen.

Die Jahresmeldungen 2019 sind für jeden am 31.12.2019 versicherungspflichtig Beschäftigten bis zum 17.02.2020 bei der zuständigen Krankenkasse abzugeben.

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte sind die Jahresmeldungen an die Knappschaft Bahn-See zu erstatten.

Da die Abgabefrist für die DEÜV-Jahresmeldung vor dem Ende der weiterhin gültigen Märzklausel (31.03.) liegt, kann es zur Notwendigkeit einer Zuordnung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt zum Vorjahr kommen, wenn dieses erst nach Fristende ausgezahlt und damit noch nicht in der Jahresmeldung berücksichtigt werden konnte. In diesem Fall ist eine Sondermeldung mit Abgabegrund 54 erforderlich.
 
 
     
 
  Sozialversicherung.

 
 
Stundungsantrag für Arbeitgeber - Neuerungen ab 19.05.2020.

Die Bundesregierung hat aufgrund der aktuellen Situation nach Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung weitere Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen für Unternehmen auf den Weg gebracht.
 
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Neues Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Corona.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 04.05.2020 bekannt gegeben, dass Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona ab dem 27.04.2020 online beantragt werden können.
 
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Hilfspakete der Bundesregierung für Unternehmen in der Corona-Krise beschlossen.
"Corona-Schutzschild"

Mit dem sogenannten "Corona-Schutzschild" hat die Bundesregierung das, nach eigenen Angaben, größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik beschlossen. Zur Finanzierung des Paktes sind neue Kredite in Höhe von rund 156 Milliarden Euro vorgesehen.
 
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Kurzfristige Beschäftigung: Vorübergehende Anhebung der Zeitgrenzen.

Die Corona-Krise hat besonders für Agrar-Betriebe weitreichende Folgen. Wegen geschlossener Grenzen können derzeit Tausende Erntehelfer nicht nach Deutschland einreisen. Deshalb hat das Kabinett beschlossen, die Regelungen für Saisonarbeiter vorübergehend flexibler zu gestalten.
 
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  Arbeitsrecht.

 
 
Recht auf Homeoffice schaffen.

Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass viele Arbeitnehmer plötzlich Homeoffice möglich ist. Damit diese Möglichkeit auch nach der Krise weiter besteht, will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein Recht auf Homeoffice schaffen. Im Herbst will er dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.
 
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  mhplus News

 
 
Einfach doppelt gut.
mhplus und SDK: Ein Duo in Bestform.

Über starke Zusatzleistungen sind Sie bei der mhplus im Fall der Fälle gut versorgt. Wenn eine noch umfassendere Versorgung im Krankheitsfall wichtig ist, kann seinen Schutz ganz individuell mit Zusatzversicherungen ergänzen.
 
 
Hier setzt unser Partner die SDK an und ermöglicht Ihnen individuelle Gesundheitslösungen zu besondersgünstigen Konditionen. Die verschiedenen Zusatzbausteine bieten ein individuelles Vorsorgepaket aus Absicherung, Unterstützung und Information. Sie wollen mehr erfahren?
 
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  Allgemeines.

 
 
Entlastung bei Betriebsrenten startet 2020.

Rund vier Millionen pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner mit einer Betriebsrente, einschließlich einer Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst, haben seit 2020 bei den Beiträgen zur Krankenversicherung einen Anspruch auf finanzielle Entlastung.
 
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Patientenverfügung hinsichtlich Beatmung prüfen.

In einer Patientenverfügung kann jede/r festlegen, welche medizinischen Maßnahmen er oder sie im Notfall wünscht. Im Fall einer Erkrankung an Covid-19, die bei schwerem Verlauf eine Beatmung erforderlich machen kann, sollte man seine Patientenverfügung bezüglich einer künstlichen Beatmung überprüfen und entsprechend anpassen.
 
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Corona - Abstand halten.
Betriebliche Gesundheitsförderung.

Der Corona-Virus hat unser Leben in den letzten Wochen weitgehend auf den Kopf gestellt. Plötzlich mussten wir unsere sozialen Kontakte einschränken, Ausgangsbeschränkungen akzeptieren und die Kinder im Homeschooling betreuen.
 
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Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält für alle Interessierten eine Vielzahl an Informationen rund um die gesetzliche Krankenversicherung bereit.
 
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Wir sind für Sie da!

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine E-Mail - die Firmenkundenteams Ihrer mhplus helfen Ihnen gerne weiter.
 
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