| | | Themen der Newsletter-Ausgabe. Für Ihre Terminplanung | • | Fälligkeit der Beiträge |
| | Sozialversicherung | • | Fälligkeits- und Übermittlungstermine für das Jahr 2022 |
| • | Umlage U1: Erstattungssatz bis Januar wählen |
| • | Neue Grundsätze für das AAG-Verfahren ab 2022 |
| Arbeitsrecht | • | Weniger Urlaubstage bei Kurzarbeit |
| mhplus News | • | Gesundheitsportal der Bundesregierung gestartet |
| | Allgemeines | • | Online-Portal soll Familien unterstützen |
| • | Informationen zur gesetzlichen. Krankenversicherung. |
| | • | Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? |
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| Fälligkeit der Beiträge Die Sozialversicherungsbeiträge für Dezember 2021 sind am 28.12.2021 fällig. Die Beitragsnachweise sind bis zum 23.12.2021 (0:00 Uhr) einzureichen. | Fälligkeit der Beiträge |
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| Ausblick Fälligkeit der Beiträge im Januar 2022: Die Sozialversicherungsbeiträge für Januar 2022 sind am 27.01.2022 fällig. Die Beitragsnachweise sind bis zum 25.01.2022 (0:00 Uhr) einzureichen. | | | | | | |
| Jahresmeldungen Die Jahresmeldungen 2020 waren für jeden am 31.12.2020 versicherungspflichtig Beschäftigten bis zum 15.02.2021 bei der zuständigen Krankenkasse abzugeben. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte sind die Jahresmeldungen an die Knappschaft Bahn-See zu erstatten. Da die Abgabefrist für die DEÜV-Jahresmeldung vor dem Ende der weiterhin gültigen Märzklausel (31.03.) liegt, kann es zur Notwendigkeit einer Zuordnung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt zum Vorjahr kommen, wenn dieses erst nach Fristende ausgezahlt und damit noch nicht in der Jahresmeldung berücksichtigt werden konnte. In diesem Fall ist eine Sondermeldung mit Abgabegrund 54 erforderlich. | | | | | | |
| Fälligkeits- und Übermittlungstermine für das Jahr 2022 Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. | Fälligkeits- und Übermittlungstermine für das Jahr 2022 |
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| Der 24. und der 31. Dezember sind ebenfalls sogenannte Bankfeiertage. Die Beitragsnachweise müssen der mhplus spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die mhplus am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die mhplus Ihre Beitragsschuld. | | | | | | |
| Umlage U1: Erstattungssatz bis Januar wählen Die Vielzahl von Änderungen zum Jahreswechsel lassen bei Arbeitgebern das Wahlrecht des Erstattungssatzes zur Umlage U1 leicht in Vergessenheit geraten. Wer das Wahlrecht nicht rechtzeitig ausübt, muss warten, denn: Nur zum Jahresbeginn kann die Höhe des Erstattungssatzes zur Umlage U1 gewählt werden. | Umlage U1: Erstattungssatz bis Januar wählen |
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| Neue Grundsätze für das AAG-Verfahren ab 2022 Damit die Krankenkasse die Anträge für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei einem Beschäftigungsverbot bzw. für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld überprüfen kann, muss sie Kenntnis über den sogenannten mutmaßlichen Entbindungstag haben. Allerdings ist dies nicht immer der Fall. Daher wird die Angabe des mutmaßlichen Entbindungstages in diesen Fällen ab dem 01.01.2022 verpflichtend. | Neue Grundsätze für das AAG-Verfahren ab 2022 |
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| Weniger Urlaubstage bei Kurzarbeit In Fällen, in denen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig ausfallen, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage sind weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen. | Weniger Urlaubstage bei Kurzarbeit |
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| Gesundheitsportal der Bundesregierung gestartet Bei Fragen zu Gesundheit, Vorsorge und Pflege gibt es für Bürger ein zentrales Informationsportal. Dort soll für die Nutzer nachvollziehbar sein, wer einen Beitrag fachlich geprüft hat, wie der aktuelle Stand ist und welche Quellen den jeweiligen Inhalten zugrunde liegen. Neben Angaben zu Corona sind zum Start unter anderem Informationen zu häufigen Krankheitsbildern wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Infektionen abrufbar. Das Angebot soll schrittweise erweitert werden. Betrieben wird das Portal in Verantwortung des Bundesgesundheitsministeriums, Partner für Inhalte sind unter anderem das Deutsche Krebsforschungszentrum und das Robert Koch-Institut (RKI). Für eine barrierefreie Nutzung sollen zum Beispiel Videos untertitelt sein. Die Server des Portals stehen in Deutschland. Es seien ausreichend Kapazitäten vorhanden, sodass auch bei viele Zugriffszahlen eine reibungslose Nutzung gewährleistet werden könne, erklärte das Ministerium. | Gesundheitsportal der Bundesregierung gestartet |
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| Einfach doppelt gut mhplus und SDK: Ein Duo in Bestform Über starke Zusatzleistungen sind Sie bei der mhplus im Fall der Fälle gut versorgt. Wenn eine noch umfassendere Versorgung im Krankheitsfall wichtig ist, kann seinen Schutz ganz individuell mit Zusatzversicherungen ergänzen. | Einfach doppelt gut mhplus und SDK: Ein Duo in Bestform |
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| Hier setzt unser Partner die SDK an und ermöglicht Ihnen individuelle Gesundheitslösungen zu besondersgünstigen Konditionen. Die verschiedenen Zusatzbausteine bieten ein individuelles Vorsorgepaket aus Absicherung, Unterstützung und Information. Sie wollen mehr erfahren? | | | | | | |
| Online-Portal soll Familien unterstützen Mit einem zentralen Onlineportal hat das Bundesfamilienministerium wichtige Informationen und Beratungsangebote rund um das Thema Familie gebündelt. Damit soll für jede Lebenssituation leicht verständlicher und zugänglicher Rat, Unterstützung und Hilfe bereitgestellt werden. | Online-Portal soll Familien unterstützen |
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| Das Angebot richtet sich an Schwangere, jung Verheiratete, getrennt Lebende sowie Eltern von Adoptivkindern und bietet zum Beispiel Informationen rund um die Themen Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss. Durch Eingabe der jeweiligen Postleitzahl finden Familien die Ämter und Beratungsstellen in ihrer Nähe, bei denen sie Leistungen beantragen können und weitere Unterstützungsangebote erhalten. | | | | | | |
| Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält für alle Interessierten eine Vielzahl an Informationen rund um die gesetzliche Krankenversicherung bereit. | Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung. |
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| mhplus Online-Coach Arbeit, Gesundheit und Wohlbefinden im Einklang – ist das in Zeiten von Burnout und Co. nicht bloßes Wunschdenken? Können wir nicht froh sein, wenn wir es mit halbwegs heilem Rücken und intaktem Nervenkostüm bis in den Vorruhestand schaffen? Oder geht es auch anders, leichter, gesünder – ohne Stressverschleiß und Rückenschmerzen? | mhplus Online-Coach |
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| Um typischen Belastungen im Job entgegenzuwirken und Energieräubern das Futter zu entziehen, bieten wir den Coach "Fit im Job" an. Die Inhalte des Coaches sind beispielsweise: Anti-Stress-Strategien, Ergonomie am Arbeitsplatz, Ernährung, Bewegungsausgleich und gezielter Entspannung – praxisnah und interaktiv. Kompaktes Wissen für einen gesunden Joballtag. Damit Sie den Coach nutzen können, ist eine einmalige Registrierung notwendig. Der Online-Coach ist für mhplus-Versicherte kostenfrei. | | | | | | |
| Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir sind für Sie da! Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine E-Mail - die Firmenkundenteams Ihrer mhplus helfen Ihnen gerne weiter. | Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir sind für Sie da! |
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