Themen: Fälligkeit der Beiträge, Voraussichtliche Rechengrößen, Sachbezugswerte, Zusatzbeitragssatz, Insolvenzgeldumlage, Einmalzahlungen für rückwirkende Zeiträume, Bewegungsmangel im Arbeitsalltag...
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PlusNews 11-2022
Arbeitgeber-Informationen
 
   
 
 
 
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Wir sind: Offen fürs Leben – bei allem,
was wir tun
 
Die mhplus ist „offen fürs Leben“, aber was heißt das eigentlich? „Offen fürs Leben“ bedeutet, dass wir verstehen, wie Menschen denken, handeln und fühlen. Wir sind schließlich selbst welche. Wir wissen auch, dass kein Mensch dem anderen gleicht. Jeder hat andere Bedürfnisse, andere Wünsche und Ängste. Deswegen halten wir nicht viel von Vorurteilen. Wir sind lieber neugierig, aufgeschlossen und verständnisvoll. Offen für Ihr Leben eben.
 
 
 
 
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Unsere Themen dieser Ausgabe
 
Für Ihre Terminplanung
 
 
Beiträge  
 
Fälligkeit der Beiträge im November 2022  
 
Fälligkeit der Beiträge im Dezember 2022  
 
Jahresmeldungen  
 
 
Sozialversicherung
 
 
Voraussichtliche Rechengrößen in der Sozialversicherung 2023  
 
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2023 wurden veröffentlicht  
 
Der gesetzliche Zusatzbeitragssatz 2023  
 
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2023  
 
Insolvenzgeldumlage 2023  
 
Einmalzahlungen für rückwirkende Zeiträume  
 
 
mhplus News
 
 
Als Arbeitgeber punkten  
 
Bewegungsmangel im Arbeitsalltag  
 
 
Gesundheitsnews
 
 
Influenza-Impfung im Herbst sinnvoll  
 
Detox-Wasser  
 
Anti-Aging mit Omega-3-Fettsäuren  
 
Beratung rund um die häusliche Pflege  
 
Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung  
 
 
 
Für Ihre Terminplanung
 
 
FÄLLIGKEIT DER BEITRÄGE
 
Beiträge
 
Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Der 24. und der 31. Dezember sind ebenfalls sogenannte Bankfeiertage.

Die Beitragsnachweise müssen der mhplus spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die mhplus am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die mhplus Ihre Beitragsschuld.
 
Aktuelle Termine
 
 
 
 
28
Nov
2022
 
Sozialversicherungsbeiträge
 
 
Fälligkeit der Beiträge im November 2022
 
Die Sozialversicherungsbeiträge für November 2022 sind am 28.11.2022 fällig.
Die Beitragsnachweise sind bis zum 24.11.2022 (0:00 Uhr) einzureichen.

 
 
 
 
 
28
Dez
2022
 
Sozialversicherungsbeiträge
 
 
Fälligkeit der Beiträge im Dezember 2022
 
Die Sozialversicherungsbeiträge für Dezember 2022 sind am 28.12.2022 fällig.
Die Beitragsnachweise sind bis zum 23.12.2022 (0:00 Uhr) einzureichen.

 
Alle Termine für das Jahr 2022 finden Sie hier...  
 
 
Jahresmeldungen

Die Jahresmeldungen 2021 sind für jeden am 31.12.2021 versicherungspflichtig Beschäftigten bis zum 15.02.2022 bei der zuständigen Krankenkasse abzugeben.

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte sind die Jahresmeldungen an die Knappschaft Bahn-See zu erstatten.

Da die Abgabefrist für die DEÜV-Jahresmeldung vor dem Ende der weiterhin gültigen Märzklausel (31.03.) liegt, kann es zur Notwendigkeit einer Zuordnung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt zum Vorjahr kommen, wenn dieses erst nach Fristende ausgezahlt und damit noch nicht in der Jahresmeldung berücksichtigt werden konnte. In diesem Fall ist eine Sondermeldung mit Abgabegrund 54 erforderlich.
 
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Sozialversicherung
 
 
 
Voraussichtliche Rechengrößen in der Sozialversicherung 2023
 
Der Regierungsentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 liegt vor. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt ab 01.01.2023 voraussichtlich 66.660 Euro. Die weiteren Werte im Überblick.
 
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Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2023 wurden veröffentlicht
 
Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst. Für 2023 sind voraussichtlich die folgenden Werte maßgeblich:
 
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Der gesetzliche Zusatzbeitragssatz 2023
 
er gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine rechnerische Größe und wird jährlich neu berechnet. Ein Expertengremium schätzt dafür jedes Jahr bis zum 15. Oktober die Höhe der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds für das folgende Kalenderjahr.
 
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Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2023
 
Weil die Bundesagentur für Arbeit über hohe Rücklagen verfügte, wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab 2020 auf 2,4 Prozent festgesetzt. Der niedrigere Beitragssatz gilt aktuell noch bis zum 31.12.2022.

Nach gesetzlicher Lage wird der Beitrag ab dem 01.01.2023 dann voraussichtlich wieder steigen. Vorgesehen ist ein Beitragssatz von 2,6 Prozent.
 
 
 
 
 
 
Insolvenzgeldumlage 2023
 
Seit 2013 beträgt der gesetzlich vorgeschriebene Umlagesatz 0,15 Prozent (§ 360 SGB III). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist dazu ermächtigt, jeweils für ein Kalenderjahr einen abweichenden Umlagesatz zu bestimmen (§ 361 Nr. 1 SGB III)
 
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Einmalzahlungen für rückwirkende Zeiträume
 
Neuregelung der zeitlichen Zuordnung geplant
 
Bisher sind Einmalzahlungen, die mit großem zeitlichen Abstand nach Beschäftigungsende gezahlt werden, in vielen Fällen beitragsfrei. Grund dafür ist die ungeklärte zeitliche Zuordnung zu einem früheren Entgeltabrechnungszeitraum, in dem der Betroffene noch beschäftigt war.
 
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mhplus News
 
 
 
Bewegungsmangel im Arbeitsalltag
 
Bewegungsmangel ist vor allem in einkommensstarken Ländern ein Problem, das von der Pandemie noch verschärft wurde.
Laut WHO bewegen sich über 40 % der über 18-jährigen nicht ausreichend. Die Experten prognostizieren außerdem, dass zwischen 2020 und 2030 fast 500 Millionen Menschen weltweit an durch Bewegungsmangel verursachten Erkrankungen wie Herzkrankheiten, Fettleibigkeit und Diabetes erkranken werden.

 
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Als Arbeitgeber punkten
 
Betriebliche Krankenversicherung der SDK
 
Sind Ihnen fitte Mitarbeiter wichtig? Mit der Betrieblichen Krankenversicherung der SDK GESUNDWERKER profitieren Ihre Mitarbeitenden von einer umfassenden Gesundheitsversorgung. Sie erhalten in einem gewählten Budgetrahmen finanzielle Zuschüsse für viele Leistungen bei Zahnärzten und Ärzten, welche die gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen. Sie haben es in der Hand, in die Gesundheit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter zu investieren – und Ihre Arbeitgeberattraktivität zu steigern.
 
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Gesundheitsnews
 
 
 
Influenza-Impfung im Herbst sinnvoll
 
Grippeschutz
 
Droht im Winter eine heftige Grippewelle? Experten sehen Anzeichen dafür. Schutz bietet die Influenza-Impfung, vor allem für bestimmte Risikogruppen. Wichtige Fragen und ihre Antworten finden Sie hier.
 
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Detox-Wasser
 
Was ist dran am Gesundheitstrend
 
Glaubt man der Werbung, dann müssten wir unseren Körper ständig von allen möglichen Substanzen befreien und entgiften. Aber stimmt das eigentlich? Und was ist von Produkten wie Detox-Wasser zu halten, die genau das versprechen?
 
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Anti-Aging mit Omega-3-Fettsäuren
 
Wirken sie dem Alterungsprozess entgegen?
 
Eine Ernährung mit reichlich Omega-3-Fettsäuren hält gesund und kann offenbar auch den Alterungsprozess verlangsamen. Dafür wurden elf Beobachtungs- und Interventionsstudien am Menschen und drei Studien an Nagetieren ausgewertet.
 
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Beratung rund um die häusliche Pflege
 
Angebot des Bundesfamilienministeriums bewährt sich in Pandemiezeiten / Hilfe auch in kritischen und belastenden Situationen.
 
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Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung
 
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält für alle Interessierten eine Vielzahl an Informationen rund um die gesetzliche Krankenversicherung bereit.
 
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  Telefon: 0 71 41 / 97 90 - 0
Telefax: 0 71 41 / 97 90 - 113
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di 11/2022 - 22.11.2022