| | | Themen der Newsletter-Ausgabe. Für Ihre Terminplanung. | • | Fälligkeit der Beiträge im November 2018. |
| • | Fälligkeit der Beiträge. |
| Sozialversicherung. | • | Meldeverfahren: Kennzeichen Saisonarbeitnehmer |
| • | Paritätischer Beitrag: Beitragsberechnung ab 2019 |
| Sozialrecht. | • | Höhe des Insolvenzgeldes ist bei sittenwidrigem Lohn nach üblichem Tariflohn zu berechnen |
| Allgemeines. | • | Neues Online-Portal soll Familien unterstützen. |
| • | Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung. |
| • | Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? |
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| Fälligkeit der Beiträge im November 2018. Die Sozialversicherungsbeiträge für November 2018 sind am 28.11.2018 fällig. Die Beitragsnachweise sind bis zum 26.11.2018 (0 Uhr) einzureichen.Dezember 2018 sind am 21.12.2018 fällig. Die Beitragsnachweise sind bis zum 19.12.2018 einzureichen. Alle Termine für das Jahr 2018 finden Sie hier: | Fälligkeit der Beiträge im November 2018. |
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| Fälligkeit der Beiträge. Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Der 24. und der 31. Dezember sind ebenfalls sogenannte Bankfeiertage. Die Beitragsnachweise müssen der mhplus spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die mhplus am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die Krankenkasse Ihre Beitragsschuld. | | | | | | |
| Meldeverfahren: Kennzeichen Saisonarbeitnehmer Bereits seit Anfang 2018 sind Saisonarbeitnehmer im Meldeverfahren besonders zu kennzeichnen. In der Praxis werden diese Kennzeichen aber nicht immer korrekt gesetzt. | Meldeverfahren: Kennzeichen Saisonarbeitnehmer |
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| Paritätischer Beitrag: Beitragsberechnung ab 2019 Die Koalitionspartner der Bundesregierung haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: "Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Ab 01.01.2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. | Paritätischer Beitrag: Beitragsberechnung ab 2019 |
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| Höhe des Insolvenzgeldes ist bei sittenwidrigem Lohn nach üblichem Tariflohn zu berechnen Im Falle der Insolvenz eines Arbeitgebers hat die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitnehmer grundsätzlich ein Insolvenzgeld für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung in Höhe des seitens des Arbeitgebers geschuldeten Nettoarbeitsentgelts zu zahlen. | Höhe des Insolvenzgeldes ist bei sittenwidrigem Lohn nach üblichem Tariflohn zu berechnen |
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| Neues Online-Portal soll Familien unterstützen. Mit einem neuen, zentralen Onlineportal bündelt das Bundesfamilienministerium künftig wichtige Informationen und Beratungsangebote rund um das Thema Familie. Damit soll für jede Lebenssituation leicht verständlicher und zugänglicher Rat, Unterstützung und Hilfe bereitgestellt werden. | Neues Online-Portal soll Familien unterstützen. |
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| Das Angebot richtet sich an Schwangere, jung Verheiratete, getrennt Lebende sowie Eltern von Adoptivkindern und bietet zum Beispiel Informationen rund um die Themen Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss. Durch Eingabe der jeweiligen Postleitzahl finden Familien die Ämter und Beratungsstellen in ihrer Nähe, bei denen sie Leistungen beantragen können und weitere Unterstützungsangebote erhalten. | | | | | | |
| Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält für alle Interessierten eine Vielzahl an Informationen rund um die gesetzliche Krankenversicherung bereit. | Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung. |
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| Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir sind für Sie da! Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine E-Mail - die Firmenkundenteams Ihrer mhplus helfen Ihnen gerne weiter. | Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir sind für Sie da! |
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