| | | Themen der Newsletter-Ausgabe. Für Ihre Terminplanung. | • | Fälligkeit der Beiträge im August 2018. |
| • | Fälligkeit der Beiträge. |
| • | Dauerbeitragsnachweise. |
| Meldungen. | • | Verbesserungen bei Meldungen von Betriebsdaten. |
| Sozialversicherung. | • | Insolvenzgeldumlage 2019. |
| Sozialrecht. | • | Arbeitgeber muss Anscheinsbeweis für Zusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitsunfähigkeit widerlegen. |
| mhplus News. | | • | Hautkrebsscreening nutzen! |
| Allgemeines. | • | Neues Online-Portal soll Familien unterstützen. |
| • | Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung. |
| • | Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? |
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| Fälligkeit der Beiträge im August 2018. Die Sozialversicherungsbeiträge für August 2018 sind am 29.08.2018 fällig. Die Beitragsnachweise sind bis zum 27.08.2018 (0 Uhr) einzureichen.September 2018 sind am 26.09.2018 fällig. Die Beitragsnachweise sind bis zum 24.09.2018 einzureichen. Alle Termine für das Jahr 2018 finden Sie hier: | Fälligkeit der Beiträge im August 2018. |
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| Fälligkeit der Beiträge. Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Der 24. und der 31. Dezember sind ebenfalls sogenannte Bankfeiertage. Die Beitragsnachweise müssen der mhplus spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die mhplus am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die Krankenkasse Ihre Beitragsschuld. | | | | | | |
| Dauerbeitragsnachweise. Wenn sie das Dauerbeitragsnachweisverfahren nutzen, beachten sie bitte, dass durch die neuen, ab 01.01.2018 gültigen Rechengrößen und Beitragssätze zum Jahreswechsel neue Dauerbeitragsnachweise zu erstellen sind. Die alten Dauerbeitragsnachweise wurden durch die mhplus automatisch beendet. | | | | | | |
| Verbesserungen bei Meldungen von Betriebsdaten. Die Verpflichtung zur Meldung von Änderungen der Betriebsdaten besteht bereits seit sieben Jahren. Nach wie vor kommen nur wenige Unternehmen dieser Meldepflicht nach. Jetzt sollen Optimierungen im Verfahren für mehr Akzeptanz sorgen. | Verbesserungen bei Meldungen von Betriebsdaten. |
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| Insolvenzgeldumlage 2019. Laut dem Referentenentwurf der Insolvenzgeldumlageverordnung 2019 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll der Insolvenzgeldumlagesatz für das Jahr 2019 unverändert bei 0,06 Prozent bleiben. | Insolvenzgeldumlage 2019. |
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| Arbeitgeber muss Anscheinsbeweis für Zusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitsunfähigkeit widerlegen. Wird eine Kündigung in zeitlichem Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen, spricht der Beweis des ersten Anscheins für diesen Zusammenhang. Diesen Zusammenhang muss der Arbeitgeber nachvollziehbar widerlegen um die Kündigung zu rechtfertigen. | Arbeitgeber muss Anscheinsbeweis für Zusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitsunfähigkeit widerlegen. |
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| Valsartan-Rückruf. Krankenkasse leistet unbürokratisch Unterstützung. Der Rückruf mit möglicherweise krebserregenden Stoffen verunreinigter Medikamente mit dem Wirkstoff Valsartan traf bundesweit hunderttausende Bluthochdruckpatienten. mhplus Krankenkasse entlastet die betroffenen Patienten. | Valsartan-Rückruf. Krankenkasse leistet unbürokratisch Unterstützung. |
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| Hautkrebsscreening nutzen! Sommerzeit ist Sonnenbrandzeit. Hautkrebs ist die häufigste Krebsart bei Menschen. Rechtzeitig erkannt, kann der Hautkrebs in der Regel gut behandelt werden. Aus diesem Grund übernimmt die mhplus für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre das Hautkrebsscreening. | Hautkrebsscreening nutzen! Sommerzeit ist Sonnenbrandzeit. |
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| Neues Online-Portal soll Familien unterstützen. Mit einem neuen, zentralen Onlineportal bündelt das Bundesfamilienministerium künftig wichtige Informationen und Beratungsangebote rund um das Thema Familie. Damit soll für jede Lebenssituation leicht verständlicher und zugänglicher Rat, Unterstützung und Hilfe bereitgestellt werden. | Neues Online-Portal soll Familien unterstützen. |
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| Das Angebot richtet sich an Schwangere, jung Verheiratete, getrennt Lebende sowie Eltern von Adoptivkindern und bietet zum Beispiel Informationen rund um die Themen Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss. Durch Eingabe der jeweiligen Postleitzahl finden Familien die Ämter und Beratungsstellen in ihrer Nähe, bei denen sie Leistungen beantragen können und weitere Unterstützungsangebote erhalten. | | | | | | |
| Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält für alle Interessierten eine Vielzahl an Informationen rund um die gesetzliche Krankenversicherung bereit. | Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung. |
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| Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir sind für Sie da! Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine E-Mail - die Firmenkundenteams Ihrer mhplus helfen Ihnen gerne weiter. | Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir sind für Sie da! |
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