| | | Themen der Newsletter-Ausgabe. Für Ihre Terminplanung. | • | Fälligkeit der Beiträge im Mai 2018 |
| • | Fälligkeit der Beiträge |
| | Meldungen. | | • | Meldungen für Saisonarbeitnehmer |
| Datenschutz. | • | Neue EU-DSGVO: gesonderte Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und mhplus nicht nötig |
| Sozialversicherung | • | Jahresarbeitsentgeltgrenze – Umgang mit Variablen Entgeltbestandteilen |
| Sozialrecht | • | Keine Kündigung der Betriebsrente zur Schuldentilgung |
| Allgemeines. | • | Neues Online-Instrument unterstützt Firmen beim Entgelttransparenzgesetz |
| • | Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung |
| • | Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? |
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| Fälligkeit der Beiträge im Mai 2018 Die Sozialversicherungsbeiträge für Mai 2018 sind am 28.05.2018 fällig. Die Beitragsnachweise sind bis zum 24.05.2018 (0 Uhr) einzureichen.Juni 2018 sind am 27.06.2018 fällig. Die Beitragsnachweise sind bis zum 25.06.2018 einzureichen. Alle Termine für das Jahr 2018 finden Sie hier: | Fälligkeit der Beiträge im Mai 2018 |
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| Fälligkeit der Beiträge Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Der 24. und der 31. Dezember sind ebenfalls sogenannte Bankfeiertage. Die Beitragsnachweise müssen der mhplus spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die mhplus am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die Krankenkasse Ihre Beitragsschuld. Sind später Korrekturen notwendig, kann das für beide Seiten zu Mehraufwand führen. | | | | | | |
| Dauerbeitragsnachweise Wenn sie das Dauerbeitragsnachweisverfahren nutzen, beachten sie bitte, dass durch die neuen, ab 01.01.2018 gültigen Rechengrößen und Beitragssätze zum Jahreswechsel neue Dauerbeitragsnachweise zu erstellen sind. Die alten Dauerbeitragsnachweise wurden durch die mhplus automatisch beendet. | | | | | | |
| Jahresmeldungen 2017 Die Jahresmeldungen für das Jahr 2017 sind bis zum 15.02.2018 an die jeweiligen Krankenkassen abzugeben. Bitte lassen sie uns die Jahresmeldungen ihrer bei uns versicherten Arbeitnehmer möglichst zeitnah und vollständig zukommen. | | | | | | |
| Meldungen für Saisonarbeitnehmer Meldewesen Bevor jetzt im Frühjahr die Erntesaison beginnt, möchten wir nochmals auf die seit Jahresbeginn gültigen Regelungen für DEÜV-Meldungen von Saisonarbeitnehmern erinnern. | Meldungen für Saisonarbeitnehmer Meldewesen |
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| Neue EU-DSGVO: gesonderte Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und mhplus nicht nötig Datenschutz Am 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Die mhplus ist verpflichtet - wie private Unternehmen und andere öffentliche Stellen auch -, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. | Neue EU-DSGVO: gesonderte Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und mhplus nicht nötig Datenschutz |
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| Jahresarbeitsentgeltgrenze – Umgang mit Variablen Entgeltbestandteilen Sozialversicherung Gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausgenommen sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. | Jahresarbeitsentgeltgrenze – Umgang mit Variablen Entgeltbestandteilen Sozialversicherung |
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| Keine Kündigung der Betriebsrente zur Schuldentilgung Arbeitsrecht Auch wenn ein Arbeitnehmer Schulden hat, kann er nicht verlangen, deshalb die Direktversicherung – zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung – im laufenden Arbeitsverhältnis zu kündigen. | Keine Kündigung der Betriebsrente zur Schuldentilgung Arbeitsrecht |
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| Neues Online-Instrument unterstützt Firmen beim Entgelttransparenzgesetz Am 14.08.2017 hat das Bundesfrauenministerium mit dem "Monitor Entgelttransparenz" ein neues IT-gestütztes Instrument zur Entgelttransparenz kostenfrei zur Verfügung gestellt. | Neues Online-Instrument unterstützt Firmen beim Entgelttransparenzgesetz |
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| Das Online-Instrument unterstützt Arbeitgeber und Unternehmen bei der Durchführung betrieblicher Prüfverfahren nach dem Entgelttransparenzgesetz. Entgeltregelungen und ihre Anwendung im Unternehmen können damit einfach und anwenderfreundlich auf die Einhaltung des Gebots der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern überprüft werden. | | | | | | |
| Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält für alle Interessierten eine Vielzahl an Informationen rund um die gesetzliche Krankenversicherung bereit. | Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung |
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| Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir sind für Sie da! Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine E-Mail - die Firmenkundenteams Ihrer mhplus helfen Ihnen gerne weiter. | Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir sind für Sie da! |
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