Sehr geehrter Herr Do, immer mehr Menschen benötigen im Alter Pflege - viele wollen oder müssen in Senioren- und Pflegeheimen leben. Für Betroffene und Angehörige können die Kosten horrend sein, da sind Steuervorteile mehr als willkommen. Ihr Rat als Fachmann ist dann gefragt. Was gilt etwa, wenn neben der Versorgung im Heim zusätzlicher Pflegebedarf besteht? Der BFH hat erläutert, was als außergewöhnliche Belastung (agB) absetzbar ist und welche Belege ggf. nötig sind. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |