Newsletter für Betriebsräte: Neuer Ratgeber von Wolfgang Däubler: Arbeitsrecht in Zeiten der Corona-Krise
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KW 27  
  2020
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  LESETIPPS
Liebe Leserinnen und Leser,
die Corona-Pandemie ist noch lange nicht besiegt: Wo noch gestern Lockerungen begrüßt wurden, können morgen wieder die strengen Vorgaben für Hotspot-Gebiete gelten. Als Betriebsrat setzen Sie jetzt auf zukunftsfeste Regelungen zum Schutz der Beschäftigten und Arbeitsplätze. Worauf Sie dabei achten müssen, zeigt Wolfgang Däubler in seinem soeben erschienen Betriebsräte-Ratgeber »Arbeitsrecht in Zeiten der Corona-Krise«.
Viele Grüße, und bleiben Sie gesund!
 
 
Bettina Frowein
PROGRAMMLEITUNG
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Betriebsratsarbeit
Arbeitsrecht in Zeiten der Corona-Krise
 
Die Corona-Pandemie wirft für Betriebsräte und deren Berater viele neue Fragen auf - zumal viele Gesetze kurzfristig geändert wurden. In einem neuen Ratgeber behandelt Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler alle kritischen Punkte. Er gibt Hilfestellungen und zeigt pragmatische Lösungswege für die Sachverhalte und Probleme, mit denen Betriebsräte jetzt konfrontiert sind.
 
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Gesundheit
Weniger Klinikaufenthalte durch Homeoffice
 
Corona hat nicht nur Unternehmen vor große finanzielle und organisatorische Herausforderungen gestellt, sondern auch massiv an Arbeitsstrukturen gerüttelt. So wurde das Sorgenkind Homeoffice vielerorts zur willkommenen Maßnahme. Und gesund ist das Arbeiten von zu Hause offensichtlich auch.
 
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ONLINE-SEMINARE FÜR BETRIEBSRÄTE
RECHTSPRECHUNG

 
Beschäftigtendatenschutz
Einsicht in Personalakte nur mit Zustimmung
 
Der Betriebsrat kann nur Einsicht in eine Personalakte erhalten, wenn der betroffene Arbeitnehmer zustimmt. Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, dass der Betriebsratsvorsitzende permanenten Zugriff auf alle elektronischen Personalakten erhält, ist unwirksam – so das LAG Düsseldorf.
 
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Betriebsratsarbeit
Betriebsrat darf Zusammenarbeit nicht verweigern
 
Auch bei Konflikten und verhärteten Fronten im Betrieb darf der Betriebsrat sich nicht weigern, mit dem vom Arbeitgeber bestimmten Ansprechpartner zusammenzuarbeiten. Dies verstößt gegen das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG) und ermöglicht dem Arbeitgeber, den Betriebsrat auflösen zu lassen – so das LAG Düsseldorf.
 
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Arbeitsrecht in Zeiten der Corona-Krise
PRAXISWISSEN

 
Aus »Computer und Arbeit«
Neue Regeln für Passwörter
 
Passwörter regelmäßig ändern zu müssen, gehört zu den Ärgernissen am Computer. Damit müsste es nach Ansicht des »Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik« bald vorbei sein. Das bedeutet aber nicht, dass auf die Sicherheit von Passwörtern nicht mehr besonders geachtet werden müsste. Josef Haverkamp verschafft Ihnen den Überblick in »Computer und Arbeit« 6/2020.
 
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Aus »Gute Arbeit«
Pandemieplan: Es ist nicht zu spät für Vereinbarungen
 
Die Corona-Krise ist nicht vorbei und künftig sind vergleichbare Pandemien denkbar. Eine Studie für die Bundesregierung hat das schon 2012 prognostiziert. Unternehmen mit einem Pandemieplan in der Schublade sind vor Betriebsschließungen besser geschützt. Professor Joachim Heilmann hat in der Zeitschrift »Gute Arbeit« 6/2020 einen Konzern-Pandemieplan anonymisiert vorgestellt.
 
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LESETIPPS
Betriebsratssitzung und BeschlussfassungArbeitnehmerüberlassungsgesetz
Regina Steiner, Silvia Mittländer, Erika Fischer
 
Jürgen Ulber, Daniel Ulber
 
Betriebsratssitzung und Beschlussfassung
 
Arbeitnehmer-überlassungsgesetz
 
Grundwissen für Betriebsratsmitglieder, Band 2
 
Basiskommentar zum AÜG
 
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Redaktion: Leslie Schilling
Verantwortlich für den Inhalt: Bettina Frowein
Geschäftsführer: Rainer Jöde

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