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Guten Tag Herr Do,
ein Start in das neue Vereinsjahr: Was kommt 2023 auf die Vereine zu?
Gibt es Rechtsänderungen, neue Verwaltungsvorgaben oder steuerliche Neuerungen, die für Ihren Verein wichtig sind? Welche Änderungen müssen Sie berücksichtigen?
 
Aktuelle Informationen und Tipps für die Vereinspraxis gibt Ihnen das kostenlose Online-Seminar mit Herrn Prof. Gerhard Geckle.
Melden Sie sich gleich an!
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Das neue Vereinsjahr 2023 – was kommt auf unsere vielen gemeinnützigen Vereine zu, auf was sollte unbedingt geachtet werden?
 
Mit diesem aktuellen Online-Seminar erhalten Interessenten aus dem großen Vereinsbereich die Möglichkeit, sich über alle relevanten Neuvorgaben zum Vereinsjahr 2023 aktuell informieren zu können.
 
 
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Rückerstattung der Beiträge bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios
 
Während der Lockdown-Phasen in der Corona-Pandemie mussten u. a. auch Fitnessstudios geschlossen werden und konnten keine Angebote für ihre Mitglieder erbringen. Dies betraf auch Vereine, die Fitnessstudios (für Jedermann) betrieben haben.
 
 
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Verkauf von Blindenwaren durch gemeinnützige Vereine – künftig voll umsatzsteuerpflichtig?
 
Geht es nach dem Bundesfinanzhof, ist der Verkauf von Blindenwaren auch durch Selbsthilfeorganisationen, meist gemeinnützige Vereine, mit der Interessenvertretung von blinden und sehbehinderten Menschen, nicht begünstigt bei der Umsatzsteuer.
 
 
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Umsatzsteuer bei Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins zur Verkehrserziehung
 
Soweit ein anerkannter gemeinnütziger Verein mit dem Zweck der Förderung der Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung auch weiterer Organisationen, Vereine und Personen mit gleichen Zielen verfolgt, sind die erzielten Einnahmen aus Fahrsicherheitstrainings nach § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei.
 
 
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Steuerpflicht für Antennengemeinschaften als e. V.
 
Soweit ein nichtrechtsfähiger Verein als Kabelnetzbetreiber jährlich ca. 1.200 Haushalte mit Fernseh- und Rundfunkprogrammen versorgt, dafür unter anderem Mitgliedsbeiträge und Provisionen vereinnahmt, zudem die Antennenanlage durch Reparaturaufträge gegen Entgelt in Betrieb hält, ist er Unternehmer nach § 2 UStG.
 
 
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Betreuungsvereine: Zu dem neuen gesetzlichen Ehegatten-Notvertretungsrecht ab 01.01.2023
 
Bereits seit Jahresanfang 2023 gibt es eine relativ kleine, aber durchaus wichtige gesetzliche Neuregelung nach § 1358 BGB. Es gibt nun das besondere neue Ehegatten- und Lebenspartner-Vertretungsrecht.
 
 
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