| das neue Jahr hat begonnen – und damit stellt sich die Frage: Was kommt 2022 auf die Vereine zu? Welche Änderungen müssen Sie berücksichtigen? Gibt es steuerliche Neuerungen, Rechtsänderungen oder neue Verwaltungsvorgaben, die für Ihren Verein wichtig sind? Aktuelle Informationen und Tipps für die Vereinspraxis gibt Ihnen das kostenlose Online-Seminar mit Herrn Prof. Gerhard Geckle. Melden Sie sich gleich an! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Müssen Vereine ihre Steuererklärung zwingend elektronisch (per ELSTER) abgeben?
Kernaussage der Entscheidung: In Härtefällen dürfen Steuerzahler bei der Abgabe der Steuererklärung weiter die Papierformulare nutzen. Auf die elektronische Abgabe kann nach § 150 Abs. 8 Abgabenordnung nämlich verzichtet werden, wenn das gesetzlich zur Vermeidung unbilliger Härten vorgesehen ist und dieses Verfahren für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Zum Beitrag >
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Neue Rechtsprechung zur Umsatzsteuerbefreiung im Sport
Kernaussage der Entscheidung: Sportvereine können sich nicht auf die europarechtlichen Regelungen berufen, wenn Leistungen des Vereins nicht unter den in § 4 Nr. 22b UStG definierten Begriff der „Sportlichen Veranstaltung“ fallen. Um was geht es in diesem Fall? Zum Beitrag >
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