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Sehr geehrter Herr Do,
es ist wieder soweit, der Jahresabschluss und die Steuererklärungen im Verein stehen an. Sind Sie mit dem Wichtigsten vertraut oder sind noch Fragen offen?
Nutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Sie teil an dem kostenlosen Online-Seminar „Jahresabschluss und Steuererklärungen im Verein“. Am Donnerstag, 01.03.2018, um 18:30 Uhr gibt Ihnen Ulrich Goetze einen Einblick in diese Themen. Melden Sie sich gleich an!
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion w w w. verein-aktuell. de
 
 
Aktuell
Online-Seminar: Jahresabschluss und Steuererklärungen 2017 für Vereine
 
Vereine müssen regelmäßig Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen. Aktuelle Hinweise und Erläuterungen, insbesondere Änderungen zu den Vorjahreserklärungen, werden detailliert vorgestellt, um bei einer Überprüfung durch das Finanzamt keine unangenehme Überraschung zu erleben.
 
 
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Neue Steuererklärungsvordrucke für gemeinnützige Vereine!
 
Die vielen gemeinnützigen Vereine/Verbände haben bereits für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum 2017/dem Steuerjahr 2017 für die gemeinnützigkeitsrechtliche Überprüfung den soeben veröffentlichten neuen Vordruck „KSt 1“ sowie die neue „Anlage Gem“ dem Finanzamt vorzulegen.
 
 
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Vereinsstrafverfahren: Mitglied muss über Inhalte der Vorwürfe informiert werden!
 
Auch in einem Vereinsstrafverfahren muss der Verein dem Betroffenen rechtliches Gehör gewähren. Dies folgt aus dem allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG).
 
 
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Wann liegen noch angemessene Sponsor-Leistungen vor?
 
Sponsor-Aufwendungen beim Leistenden, etwa im unternehmerischen Bereich, können Betriebsausgaben, Spenden oder steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebenshaltung sein.
 
 
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Vorsicht vor Stellenausschreibungen: Diskriminierungen vermeiden!
 
Auch Vereine und Verbände müssen als Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen konsequent darauf achten, dass keine Formulierungen verwendet werden, aus denen eine Benachteiligung für bestimmte Personen hervorgehen könnte.
 
 
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Gaststättenkonzession: Gewinnerzielung, nicht Gewinnverwendung ist entscheidend
 
Auch für Vereine gilt: Der Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank zum Verzehr an Ort und Stelle ist nach dem Gaststättengesetz erlaubnispflichtig.
 
 
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