Sehr geehrter Herr Do, der Zahlungsdienstleister PayPal wickelt bei Millionen Internetgeschäften die Zahlungen ab. Dabei hat der Käufer im Fall der Fälle die Möglichkeit, über PayPal sein Geld zurück zu bekommen. Jetzt hat der BGH einen bislang zentralen Punkt dieses Käuferschutzes ausgehebelt: Den Schutz vor erneuten Zahlungsansprüchen. Bei der riesigen Bedeutung des Internethandels und solcher Zahlungsdienstleister, sollten Sie diese beiden aktuellen BGH-Urteile unbedingt kennen - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |