Sehr geehrter Herr Do, dass der Verfahrenswert nicht zu niedrig angesetzt wird, daran haben Sie als Anwalt ein legitimes Interesse. In Ehesachen sind alle Umstände des Einzelfalls - vor allem Einkommen und Vermögen der Ehepartner relevant. Da sollten Sie unbedingt eine Entscheidung des OLG Stuttgart kennen, die ein konkretes Beispiel für die Berechnung des Verfahrenswerts bei einer Scheidung gibt. Insbesondere auf relevantes Vermögen sollten Sie rechtzeitig hinweisen. Unser Newsletter erläutert die geltenden Grundsätze genauer! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |